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Peter Enders
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Frage von Felix T. •

Frage an Peter Enders von Felix T.

Sehr geehrter Herr Dr. Enders, mich interessiert zu diesem Thema, wie die CDU-Opposition drüber denkt.

Als Steuerzahler finanziere ich u.a. das Schulwesen in RLP mit.
Seit einigen Monaten finden auch in RLP die sogenannten "Fridays for Future-Schulstreiks" statt zu denen öffentlich im Netz aufgerufen wird. (https://fridaysforfuture.de/streiktermine/) Rechtsgrundlage für die Schulpflicht in Rheinland-Pfalz ist das Schulgesetz (SchlG) vom 30.04.2004. Die Teilnahme an Schulstreiks während der Schulzeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die durch Schüler, aber auch durch Eltern bei Duldung begangen wird. Durch diese Streiks entststeht dem Steuerzahler ein großer Schaden.
Der § 66 SchlG sieht Zwangsmaßnahmen bei Verstößen gegen die Schulpflicht, § 99 SchlG das Verhängen von Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten vor. Das Dulden der Schulstreiks durch Amtspersonen, z.B. Schulleiter kann als Rechtsbeugung nach § 339 StGB interpretiert werden. In welcher Art und Weise gehen die Schulleitungen mit den Streiks um? Und wie kommt die Landesregierung ihrer Aufsichtspflicht nach? Die Aufrufer sind bewußt anonym, was wird zu Ihrer Indentifizierung unternommen.

Mit freundlichem Gruß F. T.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

ich begrüße es, dass junge Menschen sich engagieren für eine verantwortungsvolle Klimapolitik; es gibt aber keinen Grund solche Kundgebungen während des Unterrichts zu veranstalten. Mein persönlicher Eindruck ist, dass insbesondere die Landesregierung nicht konsequent gegen Kundgebungen während der Schulzeit vorgeht. Schüler sind keine Arbeitnehmer. Der Staat investiert viel Geld für die Bildung junger Menschen. Das muss man wertschätzen. Die CDU-Opposition hat kein Weisungsrecht an die Landesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Enders, MdL