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Frage von Michael S. •

Frage an Peter Danckert von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

1. Es gibt zunehmend viele Geringverdiener im Niedriglohnsektor oder bei Zeitarbeitsfirmen mit Tariflöhnen deutlich unter 10 Euro, die nach Abzug ihrer Kindesunterhaltszahlungen (nach §11, Abs 7 SGB II) noch aufstockend Hartz4 beziehen müssen. In aller Regel gestatten ihnen die Jobcenter/ARGEN nur den Regelsatz für 1 Person für ihre eigene Lebenshaltung, ohne jede Rücksicht auf die Umgangverpflichtungen oder gerichtliche Umgangsregelungen. Ein Freibetrag für die Verpflegung der Kinder während dem Umgang ist nicht vorgesehen.

Wieviele Umgangstage pro Monat kann man Ihrer Meinung nach vom Regelsatz von 347.- für 1 Person mit seinen Kindern bewältigen? Wie würden Sie mit ihren vier Kindern z.B. zwei Umgangswochenenden pro Monat mit diesem monatlichen Gesamtbetrag gestalten? Ist es beabsichtigt, dass auf diesem Wege Umgangskontakte zwischen getrennt lebenden Eltern und ihren Kindern reduziert und faktisch verunmöglicht werden?

2. Bei 60% und mehr nichtehelichen Geburten sowie den derzeitigen Scheidungsraten mit dem gerichtsüblichen Muttervorrechts-Automatismus hat in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bei jedem zweiten Kind mit dem Schuleintritt des Kindes nur noch ein Elternteil das Sorgerecht. Damit ist rein rechnerisch der Elternabend jeder zweiten Schulklasse per Gesetz komplett "väterfrei". Halten Sie väter- und männerfreie Schulen für vorteilhaft?

3. Es gibt eine vom Justizministerium unter Verschluß gehaltene Studie aus 2006, die erheben sollte, warum Mütter den nichtehelichen Vätern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verweigern. Die Geheimhaltung legt die Vermutung nahe, dass dies überwiegend nicht aus Kindeswohlgründen geschieht. Halten Sie ein solches Mütter-Veto ohne jede Begründung für zeitgemäß und mit Art. 3 GG vereinbar?
Würden Sie eine Verantwortungsübernahme der Väter durch ein Sorgerecht ab Geburt/-mit Vaterschaftsanerkennung befürworten?

Mit freundlichen Grüßen
M.Stiefel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefel,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Juni zum Thema Unterhalts- und Umgangsrecht.

Sicherlich ist es sehr schwierig, in der von Ihnen geschilderten Situation, den Umgang mit Ihren Kindern zu gestalten. Für den Ärger über Ihre persönliche Situation habe ich durchaus Verständnis.

Alle Regelungen im Unterhalts- und Umgangsrecht orientieren sich jedoch an der Prämisse des Kindeswohles. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder dort wo Sie leben ausreichend versorgt sind. Eine weitere Verantwortungsübernahme von Seiten des Staates ist an dieser Stelle nicht möglich.

Auch die Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren muss sich stets an der Prämisse des Kindeswohles orientieren. Bei getrennt lebenden Eltern ist ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl zumeist dann nicht dienlich, wenn auf Grund von bestehenden Streitigkeiten keine einvernehmlichen Entscheidungen in Bezug auf das gemeinsame Kind getroffen werden können.

In einer solchen Situation ist es für das Kind zumeist besser, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat und Entscheidung, ohne Streitigkeiten mit dem anderen Elternteil, zum Wohle des Kindes treffen kann.

Da der Gesetzgeber generell jedoch ein gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern befürwortet, hat er die Voraussetzungen dafür mit der Kinderschaftsrechtsreform von 1998 geschaffen. Zum Schutze des Kindes ist hier jedoch die Voraussetzung verankert, dass beide Eltern erklären müssen, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert