Frage an Peter Burstedde von Bernhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Burstedde,
seit Anfang des Jahres ist auch in Hamburg das sog. Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.
Was halten Sie davon?
Können Sie sich Ausnahmen von diesem Gesetz vorstellen?
Wenn ja, welche?
Gaststättenbetreiber mit nur einem Raum haben keine Möglichkeit-ohne erhebliche Einbußen- das Gesetz zu befolgen.
Sehr geehrter Herr Reimann,
wir haben in unserem Grundsatzprogramm vom 1. Juli 2007 zum Nichtraucherschutz folgendes Konzept festgelegt:
· Gesetzliches Rauchverbot zum Jugendschutz (z.B. Schulen) und dort, wo sich Nichtraucher nicht selber schützen können, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gebäuden
· Keine Einmischung des Staates in Gaststättenbetreiber mit einem Raum. Kennzeichnungspflicht an der Eingangstür von Raucherlokalen reicht aus.
Daran halten wir fest.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Burstedde