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Peter Bleser
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Frage von Peter K. •

Frage an Peter Bleser von Peter K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bleser

zunächst wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes, erfolgreiches Neues Jahr; und das Sie in Ihren Wahlkreis erneut direkt wiedergewählt werden.
Herr Bleser,
warum tut sich die Bundesregierung beim Verbraucherschutz so schwer? Warum werden Kennzeichnungen bei Lebensmitteln nicht einfacher gemacht? Warum muß man mit einer Lupe suchen umd entsprechende Informationen zu bekommen? Der Bürger hat hier einfach den Eindruck, zuerst geht es um das Wohl der Lebensmittelindustrie und erst dann um das Wohl der Verbraucher.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kriechel,

ich danke Ihnen für Ihre Wünsche im Neuen Jahr. Auch ich darf Ihnen nur das Beste für das Jahr 2009 wünschen. Bezüglich der Lebensmittelkennzeichnung haben sich auch Unternehmen an mich gewandt und um Auskunft gebeten.

Fraglich ist, was Sie unter einer einfachen Kennzeichnung von Lebensmitteln verstehen? Sollten Sie damit ein mögliches Farbpunktesystem meinen, wie sie die Ampelkennzeichnung vorsieht, sage ich Ihnen eins vorweg: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich klar gegen eine Nährwertkennzeichnung ausschließlich auf Basis einer derartigen Ampelkennzeichnung aus.

Eine Kennzeichnung per Farbpunkt vermittelt schlichtweg irreführende Informationen. Nahrungsmittel werden dadurch in „gute“ und „schlechte“ eingeteilt. Es gibt aber keine „richtigen“ oder „falschen“ Lebensmittel, die man einfach so in „rot“ oder „grün“ einteilen kann.

Entscheidend sind der Lebensstil und das entsprechende Ernährungsverhalten des Einzelnen. Um dies beurteilen zu können, brauchen die Verbraucher Informationen, z.B. die Angabe von Nährwerten auf der Verpackung. Denn für die Unionsfraktion steht immer noch das Leitbild des informierten, eigenverantwortlich handelnden Verbrauchers und Konsumenten und nicht die Interessen der Lebensmittelindustrie im Vordergrund. Daher lehne ich eine stigmatisierende, irreführende Ampelkennzeichnung ab. In den Prozess der Meinungsbildung sind auch die Erkenntnisse von Studien und Untersuchungen mit eingeflossen.

Der Umfang der notwendigen Angaben ist noch zu prüfen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schlägt dazu 5 Elemente vor: den Brennwert sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz (1+4-Modell). Für uns als Unionsfraktion ist es wichtig, die Kalorienzahl deutlich auf der Packungsvorderseite zu platzieren. Alle weiteren Nährwerte können auf der Rückseite aufgeführt werden und zwar nach dem GDA-Ansatz ("Guideline Dayle Amounts" = Richtwert für die Tageszufuhr) gewichtet, d.h. in Prozent des Tagesbedarfs. Damit erhält der Verbraucher vergleichbare Informationen, mit denen er wirklich etwas anfangen kann. Einfache Farbkleckse können diese Funktion nicht erfüllen.

Mit dieser Art der Kennzeichnung von Lebensmitteln sind wir meines Erachtens auf dem richtigen Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB