Frage an Peter Bleser von Konrad D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Bleser,
Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit u. a. auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.
Falls Sie dem zustimmen wollen: wie können Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung bringen? Zum Erreichen der Klimaziele, insbesondere des 1,5 Grad-Zieles, ist der Erhalt und weitere schnelle Ausbau von Sonnen- und Windenergieanlagen dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Weiterbetrieb kleinerer Altanlagen unter 7 kWp ist mit der vorgesehenen Novelle aber nicht mehr möglich. Wie wollen Sie diesen Widerspruch erklären bzw. auflösen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Herz
Sehr geehrter Herr Dr. Herz,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Ihre Gedanken dazu.
Sie sprechen eines der wichtigsten Themen an, die wir aktuell, neben der Corona-Pandemie, zu lösen haben. Ich teile Ihre Sorge im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Bei den aktuellen parlamentarischen Beratungen zum EEG 2021 setze ich mich u.a. ein für
• die Stärkung des Eigenstromverbrauchs,
• Bürokratieabbau rund um die Anlagenanmeldung und -betreibung,
• einen marktorientierten und netzstabilisierenden Verbrauch für mehr Flexibilität und zur
Vermeidung von negativen Strompreisen und Netzengpässen,
• die Akzeptanzförderung von onshore-Windkraftanlagen,
• den Ausbau von Speichern und die Anreizung von Innovationen,
• die Beschleunigung und Planungsvereinfachung beim Netz- und Anlagenbau sowie
• einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffproduktion und der Netzentwicklung.
Um die Klimaziele, gemäß dem Übereinkommen von Paris, für Deutschland einzuhalten, sollen die Ziele zukünftig alle zwei Jahre vor dem Hintergrund des tatsächlichen Stromverbrauchs überprüft werden. Wird das Zubau-Ziel nicht erreicht, wird nachgesteuert.
Ich werde mich in Ihrem Sinne einsetzen und hoffe sehr, dass die Verhandlungen ein Erfolg werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser