Frage an Peter Bleser von Alexander C. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag. Herr Bleser!
Ihre Antwort an Frau Polinski vom 12.02.2008 ist leider nicht mehr ganz korrekt!
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, daß,da Mon810 nicht von der EU als Lebensmittel zugelassen ist, Honig keinen Pollen dieser Maissorte enthalten darf.Dem Imker Karl-Heinz Bablok sei zuzumuten,seine Bienen während der Maisblüte, also mehrere Monate anderswo aufzustellen(Augsburger Allgemeine Mai 2008).Ich frage Sie, verstößt das nicht gegen Art.2Abs.1GG ! Dort heißt es, daß jeder seine Persönlichkeit frei entfalten kann,sofern er nicht die Rechte anderer verletzt! Wer verletzt hier die Rechte anderer , der Maisanbauer oder der Imker ?
Mit Gruß A.Clauß
Sehr geehrter Herr Clauß,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. August d. J. zum Thema grüne Gentechnik.
Ich kann nicht erkennen, dass meine Antwort an Frau Polinski unkorrekt ist. Die biologische Bewertung von Maispollen in Honig ist wissenschaftlich abgesichert, daran gibt es nichts zu rütteln.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg hat auf die Tatsache abgehoben, dass MON 810 nur für die Verwendung als Futtermittel und in bestimmten verarbeiteten Lebensmitteln (z. B. Maisöl) zugelassen ist. Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass Gerichte unabhängig sind und ich als Abgeordneter deren Urteil nicht zu kommentieren habe.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB