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Peter Bleser
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Frage von Reinhard W. •

Frage an Peter Bleser von Reinhard W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bleser,

als Wähler Ihres Wahlkreises wende ich mich mit folgendem Sachverhalt an Sie und bitte höflichst um erschöpfende Auskunft / Klärung:

Ich habe ein Diesel - Kfz und fahre täglich einfach 75 km zur Arbeit. Im Kaufpreis war ein vordiktierter "Zuschlag" in Höhe von ca. 1.200 Euro (zzgl. 19 % MWSt) enthalten, nur weil es sich um ein Diesel-Fahrzeug handelt und wurde mit Steuermindereinnahmen in der Mineralölsteuer (= Bundessteuer) wegen des geringeren Verbrauchs begründet. Jetzt, wo kaum noch Preisunterschiede zwischen Benzin, Super und Diesel vorliegen und sich der Preis für Diesel / Liter absehbar nicht mehr nach unten einpendeln wird, ist die Begründung für den Diesel-Zuschlag schon lange nicht mehr vorhanden.
Deshalb frage ich an, wo ich mir zumindest anteilig den Zuschlag ein- bzw. zurückfordern kann, zumal Finanzamt und Autohaus bereits dankend abgelehnt haben.
Aufgrund meiner Berufsgruppe (Beamter) komme ich leider nicht in den Genuss von EU gesponserter Dieselverbilligung wie bei z.B. Landwirten.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
R. Wissen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wissen,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Ihre Verärgerung über die hohen Treibstoffpreise teile ich in vollem Umfang. Leider liegt es nicht in der Hand des Staates bei Diesel oder Benzin, außer bei der Höhe der Mineralölsteuer, preissenkend einzugreifen. Der weltweite Verbrauchsanstieg und die schwindenden Ökoreserven zeigen ihre Wirkung. Trotz des momentanen ähnlichen Preisniveaus von Diesel und Benzin, bleibt der Diesel*-*Pkw wegen eines deutlich geringeren Verbrauchs bei hohen Fahrleistungen attraktiv.

Die von Ihnen angesprochene in begrenztem Rahmen gewährte Gasölverbilligung* *in der Landwirtschaft, folgt der Logik, dass der weitaus größte Teil des Kraftstoffverbrauchs nicht auf öffentlichen Straßen, sondern auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen verbraucht wird und die Mineralölsteuer im wesentlichen für den Bau und Unterhalt von Straßen vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB