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Peter Bleser
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Frage von Horst E. •

Frage an Peter Bleser von Horst E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Bleser,

wie ich vernommen habe, haben Sie der neuerlich nochmaligen Erhöhung der Diäten zugestimmt.
Als Rentner mit einer anstehenden Supererhöhung von 1,1 % sehe ich Ihre anstehende massvolle Diätenerhöhung und auch die damit verbundene Steigerung Ihrer zukünftigen Altersversorgung, für die Sie ja keine Beiträge leisten müssen, mit Sorge an.

Wie können Sie es verantworten, daß Rentner, gebeutelte Mittelständler und permanent belastete steuerzahlende Arbeitnehmer dies wahrscheinlich mit einer Wahlquittung bedenken werden und somit Ihrer Partei und dem augenblicklichen Koalitonär bei anstehenden Wahlen empfindliche Einbußen bescheren werden?

Sehen Sie hier nicht für unser demokratisches System erhebliche Gefahren, resultierend aus einer zunehmenden Politikverdrossenheit??

MfG H.Eimuth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eimuth,

trotz Ihres Ärgers danke ich Ihnen für Ihre Anmerkungen und nehme die Gelegenheit wahr, Sie über die beabsichtigte Anhebung der Abgeordnetenentschädigung zu informieren.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 1. Januar 2008 und dann erneut zum 1. Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Um jede Debatte um eine angemessene Erhöhung auszuschließen, haben wir eine 1-zu-1 Übertragung entsprechend der Tarifvereinbarung beschlossen. Nichts anderes geschieht jetzt, so dass die Abgeordnetenentschädigung vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278 Euro (3,63 %) und zum 1. Januar 2010 um 213 Euro (2,68 %) angehoben werden. Zudem wird die Umsetzung der Tarifvereinbarung auf Bundestagsabgeordnete ein Jahr später stattfinden. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.

Auch wenn ich Ihren Unmut vermutlich nicht verringern konnte, hoffe ich, dass Sie das Vertrauen in die Politik nicht verlieren und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB