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Frage von Norbert B. •

Frage an Peter Bleser von Norbert B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bleser, MdB,

vielen Dank für Ihre umfassende Antwort zum konkreten Straßenprojekt. Das habe ich verstanden und ist mir auch klar.

Meine Frage bezieht sich allerdings auf die Verteilung der Bundesgelder, also des Gesamtbetrages, den der Bund im jeweiligen Haushaltsplan für den Bundesfernstraßenbau einstellt. an die einzelnen Bundesländer. Welchen Verteilungsmaßstab gibt es da? Bekommt z.B. Rheinland Pfalz 12 % oder so ähnlich? Wie errechnet sich dieser %-Satz? Hier muss es doch ein Kriterium geben? Vielleicht richtet sich dieser Verteilungsschlüssel nach den km-Bundesfernstraßen, die der Bund in dem jeweiligen Land hat? Dieser Schlüssel würde mich interessieren. Nicht wie der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz danach intern in Rheinland-Pfalz auf die einzelnen Projekte verteilt wird. Diese generelle Anteilmäßigkeit an die Länder muss doch eine Rechtsgrundlage oder eine traditionelle Grundlage haben? Ich würde mich über eine Antwort freuen und hoffe Ihnen nicht auf die Nerven zu gehen. Danke

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bensching

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bensching,

die Recherchen dauerten doch etwas länger als erwartet, aber schlussendlich konnte ich nun in Erfahrung bringen, wie die Bundesgelder, die der Bund für den Bau der Bundesfernstraßen bewilligt, auf die Bundesländer verteilt werden.

Gerade was Ihre Frage bezüglich der Ortsumgehung Kastellaun durch die Bundesstraße B 327 betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass diese im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeitsstufe "Vordringlicher Bedarf" eingestellt ist.

Für die Realisierung dieser Bedarfsprojekte werden vom Bund die sogenannten Bedarfsplaninvestitionen (Bundesmittel) zur Verfügung gestellt. Damit werden zunächst diejenigen Bedarfsplanprojekte finanziert, die in politisch beschlossenen Sonderprogrammen enthalten sind, wie z.B. die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Die restlichen Bundesmittel werden nach einem Schlüssel verteilt, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Bundeslandes am gesamten bundesweiten Investitionsvolumens für den "Vordringlichen Bedarf" ergibt. Somit erhält das Land Rheinland-Pfalz z.B. einerseits anteilige Finanzmittel aus dem Antiaustauschprogramm und dem Ergänzungsprogramm und andererseits 5,5% von den Bedarfsplaninvestitionsmitteln.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Peter Bleser, MdB