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Peter Bleser
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Frage von Claus S. •

Frage an Peter Bleser von Claus S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bleser,

wer von einem VW-Diesel-Update spricht, sollte folgendes nicht außer Acht lassen:

1. EU-Kommission warnt vor einem Software-Update (Spiegel-Online vom 28.10.2016)

2. Das Europäische Parlament wirft der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vor,
jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen zu sein (Handelsblatt vom 28.02.2017).

3. Die bayerische Polizei verweigert Update (allseits bekannt durch viele Veröffentlichungen in TV, etc.)

4. Drohbriefe des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Staat versucht damit alle Halter der Fahrzeuge dazu zu zwingen, das Softwareupdate aufspielen zu lassen. Dies ist ungeheuerlich. (Informationsschreiben für Mandanten und Interessierte vom 11.08.2017 einer allseits bekannten RA-Kanzlei in Sachen VW)

5. Mandanten der o.g. Kanzlei berichten nach dem Update von folgenden Veränderungen:

- Höherer Kraftstoffverbrauch (ein Bekannter von mir sprach von 1 Liter (5,5 auf 6,5 L) beim Golf !!!)
- Anstieg der Lautstärke des Fahrzeugs
- Ruckeln im Fahrbetrieb
- Defekte an der Abgasrückführungstechnik (AGR) durch erhöhte Rußbildung (Versottung)
- Absterben des Motors während der Fahrt
- Startschwierigkeiten
- usw.
Die Verstopfung der AGR Ventile kann auch Auswirkungen auf den DPF (Dieselpartikelfilter) haben. Diese
technischen Probleme können Ihr Leben bedrohen. (Informationsschreiben wie oben).

Wie stehen Sie zu einem solchen Software-Update und zu den Drohbriefen des KBA?

Ein solches Update sollte m. E. dringend aus dem Verkehr gezogen werden. Es bringt lt. Umweltministerin Hendricks äußerst wenig, sodass man es auch deshalb sein lassen sollte. Hier ist der Staat gefordert, den
Verbraucher zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

C. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Mir sind die von Ihnen genannten Aspekte hinsichtlich des VW-Diesel-Updates bereits hinlänglich bekannt. In den letzten Wochen haben sich mehrere Diesel-Besitzer an mich gewandt, mir ihre Bedenken geschildert und mich um Unterstützung gebeten.

Aus diesem Grund habe ich mich an Herrn Enak Ferlemann, den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, gewandt und zu den möglichen negativen Konsequenzen des Software-Updates um Stellungnahme gebeten. Sollten Sie am Erhalt seiner Antwort Interesse haben, möchte ich Sie herzlich bitten, sich direkt an mein Berliner-Abgeordnetenbüro zu wenden.

Sehr geehrter Herr S., ich möchte ganz deutlich sagen, dass ich Ihre Verärgerung absolut nachvollziehen kann. Die Automobilbranche hat gegen geltendes Recht verstoßen und Käufer absichtlich getäuscht. Daher muss sie von ihrem hohen Ross herunter und ihrer Verantwortung für die Gesellschaft und ihre Kunden gerecht werden. Der angerichtete Schaden muss wieder gut gemacht werden. Die Automobilbranche ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge, die sie verkauft hat, einwandfrei betrieben werden können und nicht mit Fahrverboten belegt werden.

In der nächsten Legislaturperiode wird die Union prüfen, wie Verbraucher einfacher an ihr Recht kommen können. Die Einführung von Musterfeststellungsklagen auch im Verbraucherrecht kann ein Mittel dafür sein.
Sehr geehrter Herr S., ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser