Frage an Peter Bleser von Alexander K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bleser,
warum haben Sie gegen Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen gestimmt?
warum haben Sie gegen ein Verbot von Glyphosat gestimmt?
Ebenso würde es mich interessieren, warum Sie gegen eine Kennzeichnungspflicht für Gen-Honig waren?
Mit freundlichen Grüßen
A. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen zu meinem Abstimmungsverhalten. Gerne lege ich Ihnen meine Beweggründe dar.
Bei Ihrer ersten Frage möchte ich klarstellen: Ich habe am 8. Mai 2014 für die Annahme des Antrages „Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen“ von CDU und SPD gestimmt. Dieser angenommene Antrag fußte auf der Koalitionsvereinbarung und enthält zwei Forderungen an die Bundesregierung: Zum einen soll ihr Rüstungsexportbericht künftig bereits vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause veröffentlicht werden und muss durch einen im Herbst jeden Jahres veröffentlichten Zwischenbericht für das erste Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden. Darüber hinaus ist der Bundestag über abschließende Genehmigungen des Bundessicherheitsrates spätestens zwei Wochen nach dessen Entscheidung zu unterrichten.
Im Rahmen dieses Tagespunktes (Tagespunkt 11 in der 33. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Mai 2014) wurde auch über Gegenanträge, jeweils von den Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt. Dass abgeordnetenwatch.de in diesem Zusammenhang nur auf die namentliche Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/die Grünen verweist, ist eine unzureichende Darstellung der Gegebenheiten und schlichtweg fehlleitend.
Zu Ihrer Frage „Warum haben sie gegen ein Verbot von Glyphosat gestimmt?“ weise ich Sie darauf hin, dass der Bundestag an dieser Entscheidung überhaupt nicht beteiligt ist: Die Entscheidung über eine Wiedergenehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs trifft die Europäische Kommission unter Beteiligung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel.
In Bezug auf die Kennzeichnungspflicht für Gen-Honig habe ich aus technischen Gründen gegen den Antrag gestimmt. Der Sachverhalt ist folgender: Lebensmittel, so auch Honig, sind nach EU-Verordnung Nr. 1829/2003 von Kennzeichnungsanforderungen ausgenommen, wenn der Anteil des gentechnisch veränderten Materials in dem Lebensmittel höchsten 0,9% beträgt und das Vorhandensein des gentechnisch veränderten Materials zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Das Vorhandensein von gentechnisch verändertem Pollen im Honig kann laut juristischem Dienst des Europäischen Rates als zufällig betrachtet werden, da Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist. Dies wurde mit der Änderung der Honigrichtlinie vom Europäischen Gesetzgeber auch so klargestellt (Richtlinie 2014/63/EU vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG des Rates über Honig). Der Schwellenwert von 0,9% wird in Honig nicht erreicht, da der Gehalt an wasserunlöslichen Stoffen, zu denen auch potentiell gentechnisch veränderter Pollen gehören kann, gemäß der Honigrichtlinie maximal 0,1% (bei Presshonig 0,5%) betragen darf. Insofern wird Honig genauso geregelt wie alle anderen Lebensmittel auch.
Diese Erläuterung ist sehr detailreich, zeigt Ihnen jedoch die Komplexität der Gesetze, über die wir abstimmen. Sie können in den meisten Fällen eben nicht auf eingängige Phrasen reduziert werden, sondern erfordern eine sorgfältige Abwägung zahlreicher Einflussfaktoren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Entscheidungen bei den drei obengenannten Abstimmungen nachvollziehbar darlegen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser MdB