Frage an Peter Bleser von Dirk J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Bleser,
der Abmahnwahnsinn der Rechtsanwälte nimmt ja teilweise bizarre Züge an, gerade haben ich einen aktuellen Fall auf dem Schreibtisch liegen. Da Sie mein Abgeordneter sind, deshalb die Frage: Was gedenken Sie gegen die Möglichkeit zu unternehmen, dass Anwälte selbst in Bagatellefällen über 500 Euro an Gebühren kassieren und damit Jugendliche und Kinder (bzw. deren Eltern) in den Ruin oder an den Rand des Ruins treiben?
Gruß : Dirk Jasper
Sehr geehrter Herr Jasper,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.12.2006. Sie sprechen ein Thema an, das uns aktuell beschäftigt. Natürlich kann es nicht sein, dass Anwälte übermäßig an Abmahngebühren verdienen, zumal wenn dies zu Ungunsten von Jugendlichen geht, die leichtfertig Dinge aus dem Internet herunter geladen haben. Dennoch muss ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums stattfinden. Daher befindet sich derzeit ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in Planung. Es soll die Rechte der Urheber schützen, dabei aber auch die Rechtsbrecher vor ungerechtfertigt hohen Abmahngebühren schützen. Frau Bundesministerin Zypries schlägt in ihrem Gesetzesentwurf eine erste Abmahngebühr von maximal 50 Euro vor. Dies ist jedoch unserer Meinung nach noch diskussionsbedürftig, da hier die Gefahr besteht, dass ein Urheber hinter dem keine eigene Rechtsabteilung steht, für die Verfolgung seiner Rechte sogar noch draufzahlen muss.
Eine Modifizierung des Gesetzesentwurfs wird demnach von Nöten sein. Wir werden uns aber für eine sinnvolle Deckelung der Abmahngebühren unter Berücksichtigung der Urheberrechte einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Bleser