Frage an Peter Bleser von Karsten F. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Bleser,
Energie bekommen wir von der Sonne.
Warum sollten wir so tief bohren auf der Suche nach Öl oder Gas und unsere Natur aufs Spiel setzen?
Dass Sie nichts zu Fracking sagen wollen, verrät nur, dass Sie dem Thema - ich würde gerne wissen warum - ausweichen. Als Abgeordneter aber müssen Sie eine Position haben.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Fink
Sehr geehrter Herr Fink,
ich danke Ihnen für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Meine späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Ich vermute, Sie beziehen sich auf meine Antwort beim Petitions-Check zum Thema Fracking. Diese Form der Kommunikation kommt für mich nicht in Betracht, weshalb ich mich dort nicht zum Thema Fracking geäußert habe.
Gerne lasse ich Ihnen hier meine Position zum Thema Fracking zukommen. So kann ich Ihre Sorgen mit Blick auf den Schutz der Umwelt und des Trinkwassers ich nachvollziehen. Auch für mich gilt, dass es beim Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen keine Kompromisse geben darf. Dies gilt selbstverständlich auch für den Einsatz der Fracking-Technologie. Ich stimme Ihnen zu, dass Umweltschäden wie zum Beispiel der Eintrag giftiger Stoffe in den Boden oder ins Trinkwasser, ausgeschlossen sein müssen.
Allerdings müssen wir uns gerade vor dem Hintergrund unserer Energieabhängigkeit von Russland und der Ukraine-Krise mit Alternativen zur Erdgasförderung auseinandersetzen. Darüber hinaus kann Fracking auch für die Wärmegewinnung aus dem tiefen Untergrund eine geeignete Technologie sein.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Tatsache ist: Die Fracking-Technologie ist ein in der konventionellen Gasförderung in Deutschland seit Anfang der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts bewährtes Verfahren und steht derzeit für rund ein Drittel der heimischen Erdgasförderung. Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe, also für unkonventionelles Fracking, ist im Regierungsentwurf ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Auch in diesem Bereich hat sich die CDU/CSU für weitere Verschärfungen eingesetzt. So soll die willkürliche 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre, gestrichen werden. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
Darüber hinaus sollen lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen unter strengsten Umweltanforderungen möglich sein, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden.
Die Kommission bekommt ausschließlich das Mandat, wissenschaftlich zu bewerten und zu entscheiden, ob, wo und wie Fracken in Schiefergasformationen möglich, unmöglich oder mit Einschränkungen möglich ist. Danach folgt das gängige Genehmigungsverfahren der Landesbergbehörden und der lokalen Wasserbehörden, das auch zum Versagen einer Genehmigung aufgrund besonderer lokaler Verhältnisse führen kann.
Die Bundesregierung, mit der Bundesumweltministerin, Dr. Barbara Hendricks und dem Bundesenergieminister, Sigmar Gabriel, hat ein Paket zur Regelung von Fracking vorgelegt. Der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser bleibt erstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Es ist deshalb richtig und zielführend, dass die Bundesregierung in ihren Entwürfen Wissenschaft und Forschung eine zentrale Stellung einräumt.
Dieser Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Die Bundesländer sehen den Entwurf kritisch. Trotz der Beratung in den Ausschüssen des Bundestages und der geplanten Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause 2015, ist die Konsensfindung zwischen CDU/CSU und SPD noch nicht abgeschlossen. Sie sehen also, dass wir die Fracking-Technologie und die Bedenken der Bevölkerung und anderer ernst nehmen und alle Argumente beleuchten.
Ein generelles Fracking-Verbot lehne ich jedoch ab. Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Beweggründe näher bringen konnte.
Ich bedaure, dass ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Antwort geben kann.
Mit den besten Grüßen
Ihr Peter Bleser, MdB