Frage an Peter Bleser von Markus M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Bleser.
Ich kämpfe seit mehreren Jahren mit der ehem. GEZ, Heute ARD ZDF Deutschlandradio, wegen der geforderten Gebühren.
Ich sehe es nicht ein, auch nur einen Cent für etwas zu zahlen, das ich in keinster Weise nutze.
Ich sehe kein Fern, höre kein Radio, lese nicht einmal Zeitung.
Aus welchem Grunde also sollte ich für etwas bezahlen, das ich nicht nutze? Weil irgendjemand dachte, dass man (aus welchem Grunde auch immer - Sponsoring auf heimlicher Ebene?) ein Gesetz erfinden muss, dass Menschen dazu zwingt, zu zahlen?! Wenn man Ihnen jeden Tag eine Pizza vor die Tür stellt und Sie zwingt, diese zu bezahlen, obwohl Sie diese garnicht bestellt haben und sich Ihr eigenes Essen zubereiten; aber ein neues Gesetz besagt, "dass jeder Haushalt essen muss, also müssen Sie das zahlen". Wäre das in Ordnung für Sie?
Ich habe doch das Recht, diesen Service, den ich weder bestellt, noch genutzt habe, eben auch nicht zu bezahlen.
Das kann doch nicht der Ernst dieses Landes sein!?!
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Gerne bin ich auch zu einem persönlichen Gespräch bereit.
Mit liebem Gruße
Markus Mohr
Sehr geehrter Herr Mohr,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Ihren Unmut und Ihre Skepsis kann ich durchaus nachvollziehen.
Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich als Bundestagsabgeordneter auf die Gestaltung der Rundfunkgebühren keinen Einfluss nehmen kann. Die Bundesländer sind für die Medien- und Rundfunkpolitik in Deutschland zuständig. Der Bund verfügt hierüber keine Kompetenzen.
Folglich ist die Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen und in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden.
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass das Gebührenmodell umgestellt wurde, weil das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß war. Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden.
Die Gebühren werden pro Haushalt erhoben, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter gehören der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Das Gebührensystem wird unbürokratischer.
Die veränderte Form der Erfassung der Beitragspflichtigen hat erfreulicherweise zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens geführt. Daher hat die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2014 eine Senkung des monatlichen Beitrags von 17,98 auf 17,50 Euro beschlossen.
Auch wenn Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzen, fördert er doch in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.
Der Rundfunkbeitrag ist als öffentlich-rechtliche Abgabe zudem durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt. Er ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Mai 2014 haben der rheinland-pfälzische und der bayerische Verfassungsgerichtshof Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot ebenfalls als verfassungsgemäß eingestuft.
Im Sommer 2015 wurde der Evaluationsbericht zur Umstellung des Gebührenmodells vorgelegt. Die Regierungschefs der Länder haben das System zugunsten der Beitragszahler korrigiert. Im privaten Bereich handelt es sich hauptsächlich um vereinfachte Befreiungs- und Ermäßigungsverfahren.
Anfang Oktober tagten die Regierungschefs der Ländern und haben den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Dieser soll Anfang Dezember unterzeichnet werden.
Ich bedaure, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Bleser, MdB