Frage an Peter Bleser von Oswald M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Bleser,
ich würde mich gerne Über die Vorratsdatenspeicherung informieren.
Welche Argumente sprechen dafür bzw. dagegen
Welche Vorteil und Nachteile für die Bürger, sowie Regierung würden dann entstehen, welche momentan nicht vorhanden sind.
Und in wie weit soll denn die Vorratsdatenspeicherung funktionieren.
Was wird genau gespeichert? In wie fern ist es dann Belastbar oder Entlastbar, Beispielsweise. vor Gericht?
Welches Gremium führ die Kontrolle bzw. die Speicherung durch?
Welches wertet dann die Daten aus? Wie werden die Daten ausgewertet--> permanent, stichprobenartig oder durchgehend?
Sehr geehrter Herr Müller,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Fragen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte.
Das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten hat auch für mich einen hohen Stellenwert.
Im Mittelpunkt der VDS steht die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören.
Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen.
Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der VDS geregelt werden soll. Deshalb zunächst nochmals einige Fakten:
• VDS umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten; niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails, SMS oder Telefongesprächen fest!
• Es geht bei der VDS um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellenangaben. Letztere sollen nach den vereinbarten Leitlinien nur zu Beginn einer Kommunikation, nicht etwa fortlaufend gesichert werden. Außerdem sollen nach den Leitlinien IP-Adressen zum Datenkranz gehören, die allerdings nur punktuell abgefragt werden sollen, etwa wenn aufgrund von Vorermittlungen bekannt ist, dass sie zum verbotenen Abruf von Daten (z. B. kinderpornografischer Inhalte) genutzt worden sind. Es ist vorgesehen, dass die Verbindungsdaten von E-Mails vollständig ausgenommen werden.
• Die Speicherfrist soll 10 Wochen betragen, Funkzellenangaben sollen bereits nach 4 Wochen gelöscht werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern werden von dem Abruf ausgenommen.
• Die Daten werden nicht etwa bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben ohne jegliche besondere Aufbereitung und dezentral bei den Providern, bei denen sie entstehen.
• Die Übermittlung und Verwendung der Daten durch staatliche Behörden setzt den Verdacht einer schweren Straftat wie etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs oder terroristische Taten voraus. Ohne einen solchen Anlass - d.h. in aller Regel! werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie dann jemals zu sehen.
• Damit unterscheidet sich die VDS entscheidend gegenüber Datensammlungen etwa von Google, Facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.
• Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus.
• Weitere Regeln werden die Transparenz gegenüber dem Betroffenen und die Datensicherheit betreffen; insbesondere soll die Datenspeicherung in Deutschland und die Löschung nach Ablauf der festgelegten Frist geregelt werden.
Mit den vorgestellten Eckpunkten zur VDS haben wir eine erste Grundlage, um den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit im weiteren parlamentarischen Verfahren zu diskutieren.
Gerne würde ich Ihnen weitere Details der Einigung übermitteln. Senden Sie mir doch einfach eine Mail an: peter.bleser@bundestag.de . Eine gute Übersicht mit Fragen und Antworten liefern die Leitlinien zur VDS sowie das Schreiben des Bundesjustizministers, Heiko Maas (SPD).
Ich hoffe, dass ich Ihre Sorgen mit meinen Ausführung etwas mindern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB