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Peter Bleser
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Frage von Torben H. •

Frage an Peter Bleser von Torben H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bleser,

seit vielen Jahren wirke ich aktiv in einer Hilfsorganisation im nahen Umkreis mit. Wir besitzen einige Fahrzeuge, dessen Gesamtgewicht über 3,5t, jedoch unter 7,5t liegen. Hier ergibt sich das Problem, dass alle Mitglieder der Hilfsorganisation, die den Führerschein Klasse B besitzen, diese Fahrzeuge nicht lenken dürfen.
Durch den "Feuerwehrführerschein", der vor ca. einem Jahr eingeführt wurde, konnten wir dem Problem Einhalt gebieten. Mit einer guten Ausbildung im Verein und einer abzuschließenden Prüfung, ist man befähigt Fahrzeuge bis zu 7,5t Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen (PKW + Anhänger) zu lenken.

Nun ergibt sich immer öfter die Frage, wieso die Politik nicht den Weg für eine private Nutzung frei macht. Wieso sollte man den Mitgliedern nicht erlauben können, nach ein bis zwei Jahren Fahrpraxis im Verein, diesen Führerschein (der ja dem heutigen C1 Führerschein gleichzusetzen ist) auf den privaten Bereich umzuschreiben?
Es ist schier paradox, es wird den Mitgliedern erlaubt einen 7,5t LKW unter Extrembedingungen wie Sondersignalfahrten zu führen, aber wenn die selben Mitglieder dann einmal privat einen solchen LKW führen müssten, beispielsweise für einen Umzug, so ist dies nicht erlaubt.

Des weiteren könnte man mit einer solchen Regelung ganz neue Anreize schaffen sich in einem Ehrenamt zu engagieren! Dass dieses Engagement bei rückläufigen Mitgliederzahlen und ständig wachsenden Herausforderungen für Feuerwehr und Katastrophenschutz bitter nötig ist, muss ich Ihnen wohl kaum erklären.

Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass eine solche Regelung im Grunde bereits existiert. Sobald ein Soldat bei der Bundeswehr einen LKW Führerschein absolviert, ist es für ihn möglich diesen Führerschein nach einer gewissen Zeit auf sein Privatleben umzuschreiben.

- Warum wird diese großartige Chance dem Ehrenamt verwehrt?
- Können wir mit einer solchen Regelung rechnen? Wenn ja, wann?

Mit freundlichen Grüßen,
Torben Hen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hen,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Gleichzeitig bitte ich meine späte Antwort zu entschuldigen.

Die Bestimmungen des deutschen Fahrerlaubnisrechts resultieren, wie in vielen anderen Bereichen auch, aus europäischen Vorgaben. Ihre Ansichten kann ich in einigen Punkten unterstützen. In der Tat ist es nicht recht nachvollziehbar, warum schwere Fahrzeuge im gefährlichen Einsatz, aber nicht im zivilen Bereich gefahren werden dürfen.

Auf Grundlage Ihrer Anfrage würde ich deshalb gerne den Bundesverkehrsminister, Alexander Dobrindt, kontaktieren. In meinem Schreiben würde ich ihn um Stellungnahme und Prüfung einer möglichen Übertragung von Führerscheinklassen für die zivile Nutzung, bitten.

Sollte mein Vorhaben auf Ihr Interesse stoßen, freue ich mich, wenn Sie sich nochmals kurz per Mail (peter.bleser@bundestag.de) mit Angabe Ihrer Kontaktdaten, an mein Berliner Büro wenden würden.

Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Bleser, MdB