Frage an Peter Bleser von Claus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bleser,
in der Geschäftsordnung des Landtags RLP unter § 82, 5 Satz 1 steht
folgendes:
"In die Protokolle nicht öffentlicher Ausschusssitzungen
kann bei berechtigtem Interesse Einsicht gewährt werden, so-
fern gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen
Dritter nicht entgegenstehen."
Leider erhalte ich keine Einsicht. Als Begründung wird von der Landtags-Verwaltung angeführt, dass der Petent grundsätzlich kein berechtigtes Interesse habe.
Zum selben Thema gibt es aber auch diese Antwort (Landtagsverwaltung an den
Datenschutzbeauftragten):
"In Fortführung der bestehenden Praxis
ermöglichst § 82 Abs. 5 Satz 1 GOLt dem Landtag weiterhin eine einzelfallbezogene Entscheidung über den
Antrag eines Petenten auf Einsichtnahme in das sein Verfahren betreffende Ausschusssprotokoll."
Darauf angesprochen erhalte ich trotzdem keine Einsicht.
Wie ist Ihre Meinung dazu und können Sie mir hier Unterstützung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte.
Der Landtag wird über Ihren Antrag auf Einsichtnahme in das Ausschussprotokoll abgestimmt haben und hat diesen vermutlich bedauerlicherweise mehrheitlich abgelehnt.
Da ich nicht weiß, um welche Petition und um welches Problem es sich genau handelt, freue ich mich, wenn Sie mich persönlich über die Petition in Kenntnis setzen: peter.bleser@bundestag.de. Eventuell sehe ich dann Möglichkeiten Sie in Ihrer Angelegenheit zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Bleser, MdB