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Peter Bleser
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Frage von Frank F. •

Frage an Peter Bleser von Frank F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bleser,

vielen Dank für Ihre quantitativ umfangreiche Antwort. Allerdings fällt die häufige Formulierung:"...hält die CDU und CSU nicht für erforderlich", auf. Weiter führen Sie externe Hinternisse im Einklang mit EU-Richtlinien "schwierig" umsetzbare Bestimmungen etc. an. Andererseits sagen Sie, dass Sie selbst und CDU/CSU für mehr Transparenz u. entspr. Regelung gegen Korruption.

Daher bleibt die Frage:
Warum kreuzen Sie dann weder die Selbstverpflichtung (sich für Antikorruptionsregeln EINZUSETZEN, Nebeneinkünfte)noch den Verhaltenscodex an?

Weiter gilt:
1. Auch im Rahmen der EU gibt es noch "souveräne" Staatsgebilde. Dies gilt auch für das deutsche Recht, insbesondere für die Verfassung (Grundgesetz) sowie Strafrecht u. Strafprozessordnung. Die deutsche Regierung/Parlament sind als gesetzgebende Gewalt jeder Zeit in der Lage neue Gesetzesvorlagen einzubringen. Wenn man will.

2. Es geht einfach um TRANSPARENZ und Festigung unserer reprä. DEMOKRATIE. Es geht um die Frage, wie groß ist die Beeinflussung der Politik, des POLITIKERS durch die Wirtschaft. Die Frage ist, wie stark werden von der Politik die Interessen der Wirtschaftsunternehmen einerseits u. andererseits die Interessen der Bürger vertreten?

Es geht nicht um Stimmenkauf. Eine Beweisführung ist gem. bestehender Rechtslage für Polizei/StA u. Gerichte ohnehin kaum möglich. Gleiches gilt für Geldwäsche. Letzliche Beweise sehen dann"dürftig/ lächerlich" aus. Gleichwohl wissen alle "Verfahrens-Beteiligte", dass Fehlverhalten vorliegt. Siehe Causa Wulff.

3. Es geht nicht um Beschränkung von Parteispenden, sondern ganz einfach um Offenlegung aller Spenden und die Möglichkeit den jeweiligen tatsächlichen Spender/Sponsor zu erfahren. Aufgrund der bisherigen "bekannten" Vorfälle (insbesonder bei CDU/CSU) würde dies unzweifelhaft Kritik u. Misstrauen aller Bürger verringern. Keine Zerredung, keine Verschleierung, kein kleinkarieretes Parteienzicken - EINFACH mal POSITIVE Zeichen setzen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frey,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfragen und darf auf meine Antwort vom 30. August 2013 verweisen, gehe aber gerne noch auf den Punkt der Nebeneinkünfte von Abgeordneten ein.

Wir unterstützen eine Weiterentwicklung der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages, die dem Ziel der Transparenz dienen. Die Menschen in Deutschland sollen wissen, welchen beruflichen Nebentätigkeiten ihre Abgeordneten nachgehen. Die Möglichkeit, Nebentätigkeiten auszuüben und zugleich offenzulegen, ist folgerichtig. Die Höhe der Nebeneinkünfte wird in Stufen veröffentlicht. Die Angaben zur Herkunft müssen exakt sein. Dabei ist die Unterscheidung wichtig, ob man während der Mandatszeit das tut, was selbstverständliche Arbeit eines Abgeordneten ist, wie z. B. Reden und Vorträge zu halten – oder ob man seinen bisherigen Beruf als Landwirt, Handwerker oder Anwalt fortsetzt und so gegebenenfalls auch den bisherigen Betrieb und die daran hängenden Arbeitsplätze erhält.

Natürlich müssen auch diese Einnahmen als Nebeneinkünfte angegeben werden. Jedoch werden wir in keinem Fall eine Regelung akzeptieren, die es Selbständigen, Handwerkern und Unternehmern nicht mehr möglich macht, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihren Beruf weiter auszuüben und unabhängig zu bleiben. Wir wollen kein reines Funktionärs- und Beamtenparlament.

Mit der Offenlegungspflicht haben wir die Grundlage für mehr Transparenz gelegt, ohne das freie Mandat in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise einzuschränken. Das bestehende Verfahren wurde auch hinlänglich vom Verfassungsgericht bestätigt.

Übrigens halte ich in einer Demokratie die Diskussion über Nebeneinkünfte von Abgeordneten für selbstverständlich. Immerhin geht es um die Glaubwürdigkeit der von den Bürgern gewählten Vertreter. Ob die Offenlegung in 6 oder 10
Einkommensstufen erfolgt, spielt für mich dabei keine große Rolle. Die Transparenz ist wichtig. Es muss erkennbar sein, ob ein Abgeordneter eventuell besonders beeinflusst sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB