Frage an Peter Bleser von Frank F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Bleser,
im Lichte der "andauernden sowie sich ständig steigernden Politikverdrossenheit infolge von Misstrauen gegenüber den vom Volk gewählten Politikern, wäre es unzweifelhaft ein richtiger Schritt zu mehr TRANSPARENZ und Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit respektive Vertrauen.
Stichpunkte:
- Kohl macht keine Aussage zu Schwarzgeld (schwarze Kassen)- jeder andere Bürger wäre wegen
Aussageverweigerung in Beugungshaft gekommen (ganz gem. den bestehenden Gesetzen!)
- Innenminister Kanther
- Bei der FINANZMINISTER Schäuble sind bis heute Verdachtsmomente (Schwarzgeld etc.) nicht ausgeräumt. Er kann sich sogar nicht an eine nicht "kleine" Summe im "Schwarzkoffer" erinnern.
- Wulff steht vor Gericht wegen Verdacht der Vorteilannahme im Amt.
- Landtag Bayern, insbesondere CSU Abgeordnete sind in unverschämter "Vetternwirschaft" verwickelt. Man käuft sich sogar auf Steuerzahlerkosten eine "gescheite" Digitalkamera für
€ 6000,-, nachdem wohl eine kleine Kompaktkameras erfolglos angeschafft wurden...
- Deutschland hat bis heute einem Antikorruptionsgesetz und einhergehender Strafverfolgung der Betroffenen zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund u. hinsichtlich der "andauernden, sich steigernden Politikverdrossenheit infolge von Misstrauen gegenüber den vom Volk gewählten Politikern, wäre es ein richtiger Schritt mehr TRANSPARENZ u. die Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit respektive Vertrauen zu fördern.
Daher frage ich Sie, was werden Sie in dieser Hinsicht unternehmen und warum sie folgendes bisher nicht unterschrieben haben:
Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung
komplette Veröffentlichung von Nebeneinkünften
Veröffentlichung ALLER Parteispenden (Stückelung unter € 10000,-
die Regelung der Anzeigepflicht untergraben könnte).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Frey
PS: Ich gehöre keiner Partei an und bin kein "Stammwähler". Ich entscheide jeweils mit kritischem Blick auf die aktuelle Situation in unserem Land. Ganz im Sinne des "Kandidatenchecks".
Sehr geehrter Herr Frey,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte.
In der öffentlichen Diskussion wurde vor einiger Zeit der Vorwurf erhoben, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen diese Regelung ausspricht, sie sogar blockiert. Dem muss ich widersprechen und begrüße Regelungen, die helfen Korruption zu verhindern bzw. entsprechende Konsequenzen vorhalten.
Nun darf ich darauf hinweisen, dass in der öffentlichen Diskussion zum Teil der falsche Eindruck vermittelt wird, korruptes Verhalten von Politikern sei in Deutschland bisher überhaupt nicht strafbar. Das stimmt schlicht nicht. Tatsächlich ist in § 108e des Strafgesetzbuches der Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen – und damit die Annahme von Bestechungsgeld für die wichtigste Handlung eines Abgeordneten – bereits seit 1994 unter Strafe gestellt. Die Strafvorschrift der „Abgeordnetenbestechung“ hat zudem eine Besonderheit: In vollem Umfang strafbar macht sich ein Täter schon dann, wenn er auch nur zu einer Handlung ansetzt, die nach seinen Plänen zu einem Stimmenkauf oder –verkauf führen soll, ohne dass es zum Kauf oder Verkauf der Stimme kommen muss.
Bei den Gesetzentwürfen der Opposition, die im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wurden, ging es daher ausschließlich darum, den geltenden Straftatbestand zu erweitern. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption umgesetzt und eine Ratifizierung des Abkommens ermöglicht werden.
Die Union setzt sich selbstverständlich im Sinne dieses Übereinkommens nachdrücklich dafür ein, Korruption im privatwirtschaftlichen wie auch im öffentlichen Bereich zu verhindern und zu bekämpfen. In Deutschland können wir auf die dabei erzielten Erfolge stolz sein. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International zeigt Deutschland auf dem 13. Platz von insgesamt 174 Plätzen.
Eine Umsetzung der UN-Konvention in deutsches Recht ist aber rechtlich außerordentlich komplex. Die UN Konvention unterscheidet nämlich nicht zwischen Amtsträgern und Abgeordneten. Nach dem Grundgesetz sind Abgeordnete jedoch - im Gegensatz zu Beamten - Träger eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verantwortlich. Anders als bei Beamten und Richtern sind Abgeordnete immer auch Interessenvertreter, beispielsweise ihres Wahlkreises oder bestimmter Gruppierungen, wie z.B. Gewerkschaften.
In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. Dabei darf die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht angetastet werden. Das alles ist aber mit den Vorgaben der UN-Konvention nur sehr schwer in Einklang zu bringen.
Den von der Opposition vorgelegten Gesetzentwürfen ist das jedenfalls nicht gelungen. So haben es mehrheitlich auch die rechtswissenschaftlichen Experten gesehen, die wir im Rechtsausschuss am 17. Oktober 2012 dazu öffentlich angehört haben. CDU und CSU haben diese Initiativen daher Ende Juni 2013 im Bundestag abgelehnt.
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erweiterung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung erreichte den Bundestag Mitte Juni 2013 und damit zu spät für eine inhaltliche Befassung des Rechtsausschusses in der zu Ende gehenden Wahlperiode. Der Vorstoß des Bundesrates unterstreicht aber noch einmal, dass die rechtlichen Probleme bei der Umsetzung der UN-Konvention bisher nicht gelöst werden konnten. Die parlamentarischen Beratungen werden daher in der nächsten Wahlperiode weitergehen und auch CDU und CSU werden weiter diskutieren, wie eine Umsetzung des Übereinkommens erfolgen kann.
Zu den Veröffentlichungsgrenzen der Parteispenden unter 10.000 Euro kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Unser Grundgesetz und andere Gesetze verpflichten die Parteien, sich um Spenden zu bemühen. Im Parteiengesetz ist geregelt, dass sich die Parteien überwiegend aus eigenen Mitteln zu finanzieren haben. Das ist Ausdruck ihrer Verankerung in der Gesellschaft. Einnahmen generieren Parteien dabei durch Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge. Dies alleine würde es jedoch kaum einer Partei im Deutschen Bundestag ermöglichen, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb sind sie auch auf die Unterstützung von Spendern angewiesen. Entscheidend ist die volle Transparenz, also von wem welche Partei wie viel Geld erhält. Anders als die SPD verfügen CDU und CSU nicht über ein Firmenvermögen, dass für die politische Arbeit zur Verfügung steht.
Die Transparenzregeln im Parteiengesetz sind weitreichend und unseres Erachtens ausreichend. Eine Absenkung der Veröffentlichungsgrenzen von Spenden hält die CDU und CSU nicht für erforderlich. Eine Veröffentlichungspflicht von Spenden – und damit auch der privaten Daten der Spender ist kein Selbstzweck und nur insoweit geboten, als von den Spenden ein beachtenswerter Einfluss auf die Parteien ausgehen kann. Dem tragen die bestehenden Regeln des Parteiengesetzes Rechnung.
Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Parteien schließt die Finanzierungsfreiheit mit ein. Dem entspricht umgekehrt das Recht von Bürgern, Unternehmen und Verbänden auf politische Teilhabe. Spenden sind eine wichtige und vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Form des politischen Engagements für Parteien und für unsere freiheitliche Demokratie. Mit Spenden unterstützt man die Parteien bei der Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages und ihrer politischen Ziele. Eine Einschränkung von durch die Verfassung gewährten, politischen Freiheitsrechten – z. B. durch eine Spendenobergrenze oder ein Spendenverbot – lehnt die CDU und CSU deshalb ab.
Das Bemühen um Spenden ist Bestandteil des politischen Wettbewerbs ebenso wie das Werben um Mitglieder, um Wählerstimmen oder andere Formen der politischen Unterstützung. Es ist bezeichnend, dass Forderungen nach Einschränkungen von Parteispenden immer genau von den Parteien erhoben werden, die selbst solche Spenden nicht oder nur in geringem Umfang erhalten. Dies ist der offensichtliche Versuch, dem politischen Wettbewerber zu schaden.
CDU und CSU halten die bestehenden Regeln zum Sponsoring für ausreichend, da sie die Vorgänge transparent und für jedermann sichtbar machen. Einer zusätzlichen Vorschrift im Parteiengesetz würden sich CDU und CSU dennoch nicht von vornherein verschließen, wenn es einen in der Praxis anwendbaren Vorschlag dazu gäbe. Dazu wäre eine Klarstellung nötig, ob mit „Parteiensponsoring" neben dem Sponsoring im engeren Sinne auch andere Formen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemeint sind und inwieweit diese dann auch verpflichtend in den Rechenschaftsberichten der Parteien zu erfassen sind.
Zugegebenermaßen ist meine Antwort nun doch sehr ausführlich ausgefallen. Ich hoffe, dass ich Ihnen die Beweggründe für eine bisher offengelassene Regelung bei der Abgeordnetenbestechung und der Spendengrenzen übermitteln konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Bleser, MdB