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Peter Bleser
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Frage von Thomas G. •

Frage an Peter Bleser von Thomas G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bleser,

für Ihre Antwort danke ich Ihnen, ermöglicht diese mir doch, den Teil meiner Frage, den Sie NICHT beantwortet haben, nochmals zu präzisieren:

Welche der Merkmale, die Sie anführen ("Ausgewogenheit (Alter, Geschlechterverhältnis, Wilddichte) und den Zustand (auffallend hoher Anteil schwacher und von Parasiten befallener Stücke) des Wildbestandes") lassen sich bei den Rehböcken zu einer Jahreszeit ansprechen, zu der sie bei Ricken nicht anzusprechen wären oder vice versa?

In keinster Weise beantworten Sie die Frage, was FÜR UNTERSCHIEDLICHE JAGDZEITEN spricht, bzw. was dagegen spricht, die Jagdzeit auf Böcke nach hinten zu verlegen und insbesondere zu verlängern und mit derjenigen der Ricken zu synchronisieren.

Ihre Hoffnung, dass Ihre Informationen meine Fragen beantworten würden, muss ich für dieses mal leider zertreuen, ich meinerseits hoffe, dass Ihnen das bei Ihrer nächsten Antwort besser gelingt.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Grebenstein

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grebenstein,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfragen über Abgeordnetenwatch und bitte meine späte Antwort zu entschuldigen.

Die in meiner letzten Antwort aufgeführten Kriterien einer ordnungsgemäßen Bejagung des Wildes gelten, wie bereits erwähnt, für beide Geschlechter. Die unterschiedlichen Jagdzeiten für Böcke und weibliches Rehwild haben sich aus jagdpraktischer Sicht (Jahreszeit, Witterung, Tageslänge, Blattzeit) als sinnvoll erwiesen. Sie gewährleisten eine effektive, naturnahe Wildbewirtschaftung und die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung einer tier- und artenschutzgerechten Jagd (Vermeidung elternloser Jungtiere). Im Übrigen können die Länder unter bestimmten Voraussetzungen (Vermeidung übermäßiger Wildschäden) die Schonzeiten aufheben (§§ 22, 27 BJagdG).

Nach der geltenden Verordnung über die Jagdzeiten hat der Rehbock eine Jagdzeit vom 1. Mai bis 15. Oktober, das sind 168 Tage. Eine Verlängerung dieser Jagdzeit bis zum 31. Januar würde zwar mehr als eine Verdoppelung gegenüber der Jagdzeit für Ricken bedeuten. Allerdings hat vor allem der Abschuss weiblichen Rehwilds als die entscheidenden Zuwachsträger maßgeblichen Einfluss auf die Regulierung überhöhter Schalenwildbestände.

In Brandenburg und auch im Freistaat Thüringen gibt es Projekte, die das Ziel verfolgen, durch eine Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock die Effektivität der Herbstjagden zu erhöhen um eine Bestandsreduktion zu erzielen. Nach den bisherigen Ergebnissen aus Brandenburg lässt sich dieser gewünschte Effekt nicht nachweisen. Hier hat sich bei gleichbleibender Gesamtstrecke der Anteil von männlichem Wild erhöht. Demnach deutet sich hier eher das Gegenteil des gesteckten Zieles einer Bestandsreduzierung an. Ein entscheidender Grund dürfte sein, dass in den meisten Jagdgebieten der Abschussplan beim Rehbock im September bereits erfüllt oder übererfüllt ist, so dass ein zusätzlicher Abschuss im Herbst sich lediglich negativ auf das Geschlechterverhältnis im lebenden Bestand auswirkt. Das allerdings ist nicht Ziel der Jagdgesetzgebung. Der Bundesverband der Berufsjäger sieht bei einer Jagdzeitverlängerung auf den Rehbock bis in den Winter den gesetzlich vorgeschriebenen Tierschutz (Gefahr des Erlegens führender Stücke) nicht mehr gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB