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Peter Bleser
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Frage von Holk-Manuel Dr.med. G. •

Frage an Peter Bleser von Holk-Manuel Dr.med. G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bleser!

Ich bin als hausärztlich tätiger Internist seit 2003 in Rheinböllen in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Wir behandeln im Quartal zu zweit ca. 2800 Patienten. Wir sind überzeugte Freiberufler. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz will im Jahre 2012 eine Notdienstverordnung zur Sicherstellung der der ambulanten Versorgung "anordnen". Kernpunkte dieser Verordnung sind: der diensthabende Arzt wird idealerweise an einem Krankenhaus in der von der KV gemieteten Räumlichkeit kaserniert und darf diese während seines Dienstes nicht verlassen. Die Bediensteten werden von der KV angestellt, das Hausrecht hat die KV. Die Kosten für die Räumlichkeiten und die Mitarbeiter werden von der KV über die Honorare der niedergelassenen Kollengen finanziert. Der diensthabender Arzt erhält ein Honorar von ca. 25 Euro/Stunde!
Die Berufsordnung für Ärzte legt fest, dass die Berufsausübung an die Praxis gebunden ist und die Honorierung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgt.
Für mich bedeutet diese Anordnung der KV eine rechtswiedrige Enteigung der niedergelassenen Ärzte. Ich muss, obwohl ich eigene Mitarbeiter und Praxisräumlichkeiten habe und bezahle, weitere Mitarbeiter und Praxisräume zu alimentiern auf die ich keinerlei Einfluß habe um den bisher funktionierenden ärztlichen Notdienst nach Leseart der KV sicherzustellen.. Meine Tätigkeit wird zwangsweise aus der Praxis verlegt und ich erhalte ein festgelegtes Gehalt. Das ist nicht mehr mit den Regelungen in der Berufsordnung für Ärzte vereinbar. Darf die Vertreterversammlung einer KV die Berufsordnung für Ärzte ausser Kraft setzen? Für Ihre Meinung zu diesem Thema und ggf. Unterstützung gegenüber der KV bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Holk Manuel Guschoreck

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Guschoreck,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.12.2011 und Ihre Informationen zur
Neuregelung der Bereitschaftsdienste.

Ich habe Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Mir wurde erklärt, dass die Bereitschaftsdienstordnung bereits seit 2009 besteht und dass die zentrale Organisation der Dienste auch Synergieeffekte mit sich bringt.

Ihre Meinung, die Bereitschaftsdienste besser vor Ort zu lassen, teile ich. Allerdings ist die Kassenärztliche Vereinigung Ihre demokratisch gewählte Vertreterorganisation. Die Beschlüsse werden auf der Vertreterversammlung gefasst. Ich habe also keinerlei Möglichkeit auf diese demokratisch organisierte Vereinigung Einfluss zu nehmen. Sie allerdings könnten einen Änderungsantrag auf der Vertreterversammlung einbringen.

Darüber hinaus hätten Sie die Möglichkeit, anstelle des Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus den Hausbesuchsdienst zu übernehmen, wie mir die KV Rheinland-Pfalz erklärte.

Auch wenn Sie meine Antwort nicht zufriedenstellt, so sind meine Möglichkeiten hier begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser