Frage an Peter Bleser von Falk H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Bezug nehmend auf eine Ihrer Aussagen, die im Spiegel am 02.12.2010, zitiert wurde,
möchte Ich fragen, wie Sie die Diskrepanz zwischen dem Tierschutzgesetz und den immer wieder von der Peta aufgedeckten Tierhaltungsskandalen erklären.
Damals forderten Sie zum Thema "Verfassungsgericht kippt Legehennenverordnung", die Bundesregierung auf
"Verfahrensfehler schnellstmöglich zu heilen". "Für uns steht jetzt im Vordergrund, dass die deutschen Hennenhalter schnellstmöglich Planungssicherheit bekommen, damit nicht noch mehr Marktanteile in der Eierproduktion an Länder verloren gehen, die bei weitem nicht unsere Tierschutzstandards aufweisen."
Aus meiner Sicht sollten erst einmal die aktuellen Gesetze restriktiv angewandt werden, bevor neue erstellt und wieder nicht durchgesetzt werden.
Können Sie mir erklären was "schnellstmöglich Planungssicherheit" mit "Tierschutzstandards" zu tun hat? Wichtig ist doch auch für Sie, das der Bürger mit Nahrungsmitteln versorgt wird, die mit dem menschlichen Gewissen im Einklang liegen und nicht auf den geschändeten Rücken der Hühner, Schweine, Rinder, etc. ausgetragen wurde, oder?
Links:
- Spiegel Artikel "Verfassungsgericht kippt Legehennenverordnung"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,732464,00.html
- Peta Film, kommentiert und gesprochen von Thomas D
http://www.youtube.com/watch?v=DB-9kpaSFhg
http://www.youtube.com/watch?v=dzNOBcvwSXc
Sehr geehrter Herr Hanus,
ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, die ich gerne beantworte. Gleichzeitig bitte ich meine späte Antwort zu entschuldigen.
Die Regelungen zur Kleingruppenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen sind bis zum 31. März 2012 weiter anwendbar. Der Beschluss des Gerichts hat zur Folge, dass Kleingruppenhaltungen von den zuständigen Behörden der Länder (Veterinärämter) ab April 2012 nach den allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzrechts zu beurteilen sind. Daraus resultiert sowohl für die betroffenen Halter als auch für die zuständigen Behörden der Länder eine unklare Rechtslage in Bezug auf die Kleingruppenhaltung. Um dies zu verhindern, sollte die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zeitnah angepasst werden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgelegt, mit dem die Anforderungen an die Haltung von Legehennen neu geregelt werden sollten. Dieser Vorschlag beinhaltete den Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung, so dass die Haltungsformen der Zukunft in Deutschland nur noch Boden-, Freiland- und Öko-Haltung von Legehennen gewesen wären. Diese Verordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September 2011 abgelehnt, ohne einen alternativen Vorschlag vorzulegen. Damit kommt es nun zunächst nicht zu dem beabsichtigten Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung.
Das bedeutet, dass das Verordnungsverfahren abgeschlossen ist und es nunmehr einer Initiative des Bundesrates, also der Bundesländer, bedarf. Sollte es zu keiner Verordnungsänderung bis zum April 2012 kommen, wäre die Kleingruppenhaltung grundsätzlich zulässig. Wie bereits oben erwähnt müssten dann die zuständigen Veterinärämter und Tierärzte vor Ort prüfen, ob eine artgerechte Haltung vorliegt. Das wäre zugegebenermaßen sowohl für die Behörden und Tierärzte als auch für die Tierhalter eine missliche Lage.
Deshalb wurde auch auf der Agrarministerkonferenz vom 28. Oktober 2011 in Suhl das Thema Legehennenhaltung (TOP 43) diskutiert. In ihrem Beschluss bekräftigen die Länder die Notwendigkeit einer Anpassung und haben Rheinland-Pfalz und Niedersachen gebeten, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten. Dies gilt es nun abzuwarten.
Nichts desto trotz misst die Bundesregierung dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei und strebt eine nachhaltige und wettbewerbsfähige landwirtschaftliche Tierhaltung an, die sowohl den Tierschutz als auch den Umwelt- und Verbraucherschutz beachtet. Es ist Ziel des BMELV, den Tierschutz im Einklang mit der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Tierhaltung voranzubringen. In diesem Zusammenhang arbeitet das BMELV in einem ständigen Prozess daran, die bestehenden Vorschriften im Bereich der Nutztierhaltung im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln und gegebenenfalls an neue Erkenntnisse anzupassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort die Gründe der aktuellen Lage verdeutlichen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Peter Bleser, MdB