Frage an Peter Bleser von Horst D. bezüglich Wirtschaft
Thema: ESM-Vertrag
Sehr geehrter Herr Bleser,
da Sie sich - wie Sie schreiben - im Deutschen Bundestag ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM-Vertrag einsetzen werden, gehe ich davon aus, dass Ihnen die vertraglichen Inhalte umfassend bekannt sind, die möglichen Risiken von Ihnen beurteilt werden können und Sie Ihre Entscheidung den Bürgern gegenüber auch verantwortlich vertreten können.
Ich bitte Sie deshalb um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Im Artikel 21, Absatz 2 steht geschrieben:
"Leistet ein ESM-Mitglied bei einem Kapitalabruf nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 keine Zahlung, erfolgt an alle ESM-Mitglieder ein geänderter Kapitalabruf zur Einzahlung von höheren Beträgen, um sicherzustellen, dass der ESM den Gesamtbetrag des erforderlichen einzuzahlenden Kapitals erhält."
Meine Fragen:
1) Ist es zutreffend, dass die verbleibenden noch zahlungsfähigen bzw. zahlungswilligen ESM-Mitglieder in diesen Fällen über ihren eigentlichen Anteil hinaus, auch noch die anteiligen Anteile der nicht mehr zahlungsfähigen bzw. zahlungswilligen ESM-Mitglieder übernehmen müssen?
2) Bis zu welcher Höchtsumme zu Lasten der einzelnen ESM-Mitglieder gilt diese Regelung?
3) Was kann die ESM gegen nicht zahlende Mitglieder konkret unternehmen?
4) Durch welche Regelung innerhalb des ESM-Vertrages wird sichergestellt, dass letztendlich nicht nur noch ein Mitglied, zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland, als einzig noch verbleibende Zahler übrig bleibt?
5) Welche Sicherheiten werden von den Zahlungsempfängern gestellt?
sowie:
6) Warum erhält der IWF den Status eines bevorrechtigten Gläubigers?
7) Warum erhalten die unter Artikel 30 Abs. 1 genannten handelnden Personen Immunität?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Dormann
Sehr geehrter Herr Dormann,
vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse am ESM.
Natürlich habe ich mich vor den Abstimmungen im Bundestag mit den grundsätzlichen Fragen des EFSF und des ESM auseinandergesetzt. Allerdings gehen Ihre Fragen sehr ins Detail, sowohl finanzpolitisch als auch rechtlich.
Um sie zu beantworten, müsste ich einen hohen Rechercheaufwand betreiben. Die Zeit dafür steht mir leider nicht zur Verfügung. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an das zuständige Bundesministerium der Finanzen zu wenden.
Meine fachliche Zuständigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär liegt in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bei der Beantwortung von Fragen zu diesen Themen kann ich deshalb auch mehr ins Detail gehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser MdB