Frage an Peter Bleser von Gerald K. bezüglich Verbraucherschutz
Werter Herr Bleser,
Wann erwarten Sie konkret Anbieter- Wechselmöglichkeiten für Betreiber von e-NachtspeicherHeizungen.
Diese Heizungsart findet sich oft in Einfamilienhäusern der Siebziger Jahre. Deren Eigentümer sich nunmehr im RentenAlter befinden.
Ein Heizungssystemumbau ist für diese Häuser oftmals garnicht möglich, geschweige das die Eigentümer wie auch immer, garnicht in der Lage dazu sind.
Der skandalösen Preistreiberei, " mit dem Rücken zur Wand" muss Einhalt geboten werden.
Wann folgen den "Worthülsen" der Politik Taten.
Bitte um zeitnahe aussagefähige Antwort.
Mit freundlichen Gruss
G. Kropp
Sehr geehrter Herr Kropp,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, die ich hiermit gerne beantworte. Gleichzeitig möchte ich mich für meine späte Antwort entschuldigen.
Ich kann Ihnen hier nur zustimmen. Nicht nur als ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern auch als Bundestagsabgeordneter meines Wahlkreises habe ich mich schon ausführlich mit der Problematik befasst. Klar ist, Wettbewerb muss für alle gelten - auch für Kunden von Nachtstromspeicher und Wärmepumpen. Dass die Realität eine ganz andere ist, ist mir bewusst.
Seit September 2009 ist mir der Fall eines Bürgers meines Wahlkreises bekannt, der mich zugegebenermaßen veranlasst hat, etwas zu unternehmen. Deswegen habe ich mich Ende 2009 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt gewandt.
Wie Sie vielleicht wissen, hat das Bundeskartellamt gegen mehrere Energieversorger, die private Endkunden mit Heizstrom versorgen, ein Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Das Verfahren wurde im Herbst 2010 abgeschlossen und mehrere vergleichsweise teure Heizstromanbieter zur Rückzahlungen an Kunden verpflichtet.
Mangelnder Wettbewerb, begründet durch fehlende Wechselmöglichkeiten, führt somit auch zu ungünstigen Strompreisentwicklungen. Denn Heizstromkunden sind vorwiegend Sondervertragskunden des örtlichen Stromlieferanten. Ein Stromanbieterwechsel ist für diese Verbrauchergruppen in der Praxis bisher praktisch kaum möglich.
Das kann nicht länger hingenommen werden. Deshalb müssen die zuständigen Bundes- und Landeskartellämter sowie die Bundesnetzagentur eingreifen.
Gegen bestehende Preismissbräuche sind vor allem die Landeskartellbehörden in der Pflicht. Die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg übernimmt hier eine Vorreiterrolle. Sie hat rund 120 Tarife für Heizstrom erfasst und ausgewertet und gegen die drei teuersten Heizstromanbieter Preismissbrauchsverfahren eingeleitet. Bayern geht ebenfalls mit gutem Beispiel voran. Andere Bundesländer sollten hier nachziehen.
Der Hauptgrund für mangelnde Wechselmöglichkeiten sind fehlende standardisierte Lastprofile für Heizstromkunden: Während die zuständige Bundesnetzagentur für "normale" Haushaltsstromkunden solche einheitlichen Lastprofile als Anhaltspunkt für die Abrechnung einsetzt, existieren sie bei Heizstromkunden bisher nicht. Soll also heißen fehlende Vergleichsmöglichkeiten und somit keine Transparenz. Solche standardisierten Lastprofile zu entwickeln bzw. vorzugeben ist wiederum Aufgabe der Bundesnetzagentur.
In der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am 9. Februar 2011 wurde über die gesamte Problematik diskutiert. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt in diesem Jahr standardisierte Lastprofile zu entwickeln. Dafür wurde von Dezember 2010 bis Ende Januar 2011 die Konsultation eines Eckpunktepapiers vorgenommen. Die Bundesnetzagentur will bis Mitte des Jahres konkrete Vorgaben gegenüber den Netzbetreibern festlegen.
Sobald die standardisierten Lastprofile vorliegen und veröffentlicht sind, wird es auch zu mehr Transparenz und damit zu Wettbewerb kommen.
Mir ist bewusst, dass Sie die Antwort vermutlich nicht zufriedenstellen wird. Ich bedaure, dass ich Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verlässliche Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Bleser, MdB