Frage an Peter Bleser von Reiner W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Bleser,
als Arbeiter im wöchentlich wechselnden Früh-, Nacht-, und Spätschicht finde ich es nicht gerecht,unsere eigentlich ungesunde Schichtarbeit noch bis zum 65 bzw 67 Lebensjahr zu verrichten, nach mittlerweile drei Jahrzehnten(ich bin 55 Jahre alt). Viele Kolleginnen und Kollegen leiden unter psychischen Beeinträchtigungen durch den Schichtdienst. Der wahrscheinlich verkürzten Lebensarbeitszeit von Schichtarbeitern wird keine Rechnung getragen. Aus dem Bergbau kenne ich eine Regelung, die die schwere körperliche Arbeit schon mit dem fünfundfünfzigsten Jahr der Beschäftigung in den Ruhestand entlassen werden.
Bricht für die vielen Schichtarbeiter(Feuerwehr, Polizei, Krankenschwestern usw.) keiner eine Lanze?
Mit freundichem Gruss:
Reiner Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre gilt erst ab 2012 bis 2029. Vor diesem Zeitrahmen erhöht sich der Renteneinstieg Ihrem Geburtsjahr entsprechend, um wenige Monate.
Im Falle von Beitragszahlungen über 45 Jahren und der Vollendung des 65. Lebensjahres besteht die Möglichkeit ohne Abschlagszahlungen ab dem 65.Lebensjahr in Rente zu gehen. Eine darüber hinausgehende unterschiedliche Rentenregelung der Lebensarbeitszeit ist, aufgrund der vielen verschiedenen Berufen und den damit verbundenen jeweiligen Problemen, nicht möglich.
Wer aus körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist weiter zu arbeiten, kann man einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und damit auch schon vor dem Renteneintrittsalter in Rente gehen.
Ich bedaure, dass es für den Schichtdienst keine spezielle Regelungen gibt, da mir die Belastungen eines Schichtdienstes bewusst sind. Dennoch geben die derzeitig Rentenregelungen ausreichend Spielraum für einen Renteneintritt ab 65 Jahren.