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Frage von Sven B. •

Frage an Peter Bleser von Sven B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bleser,

in der heutigen Ausgabe der "Marburger Neuen Zeitung" werden Sie hinsichtlich des Themas "Google Street View" folgend zitiert:
"Wenn der Rechtsrahmen nicht ausreicht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Privatsphäre bei dieser Technologie gewahrt bleibt."
Als Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie verbraucherpolitischer Sprecher der Unionsfraktion haben Sie sich sicherlich schon eingehend mit Thema "Google Street View" auseinandergesetzt, gerade da es sich hierbei um kein neues handelt und der Start des Programms schon mindestens ein Jahr bekannt ist.
Mir stellt sich die Frage, ob denn der Rechtsrahmen ausreicht, denn diese Frage sollte mittlerweile zu beantworten sein, um die Privatsphäre gegenüber Google zu wahren und welche gesetzgeberischen Maßnahmen Sie, gegebenenfalls mit Unterstützung anderer ähnlich skeptischer Bundestagsabgeordneter, derzeit schon in Angriff genommen haben, z. B. über die Rechte des Bundestages nach Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Bertram

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bertram,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch, die ich hiermit gerne beantworte. Im Bundestag kam das Thema "Google Street View" verstärkt im Winter 2009/Frühjahr 2010 auf, wobei sich die Unionsfraktion schon seit längerem dem digitalen Verbraucherschutz verschrieben hat. Ich will hier nicht alle Einzelmaßnahmen aufzeigen und verweise daher auf die Verbraucherpolitischen Leitlinien vom April 2010 der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deren Vorsitzender ich bin. Vieles wurde auf den Weg gebracht, einiges gilt es in den nächsten Monaten noch umzusetzen. Information, Transparenz und Rechtsdurchsetzung sind für die Bürgerinnen und Bürger das, was letztlich zählt.

Die datenschutzrechtliche Bewertung der Aktivitäten von Google Street View sowie die Ahndung etwaiger Datenschutzverstöße obliegt den Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich haben hierzu am 13./14. November 2008! in Wiesbaden den Beschluss "Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet" gefasst. Bisher bestand innerhalb der Bundesregierung Einvernehmen, zunächst zu beobachten, zu welchen Ergebnissen die von den Aufsichtsbehörden der Länder gegenüber Google ergriffenen Initiativen führen. Hiervon wollte es die Bundesregierung abhängig machen, ob das bestehende Instrumentarium reicht oder ob der Gesetzgeber ergänzende Maßnahmen ergreifen muss.

Diesen Status haben wir meines Erachtens nun erreicht: Nach der Sommerpause muss eine generelle Regelung geschaffen werden. Vor allem muss es auch nach der ersten Widerspruchsfrist von vier Wochen (Fristende 15. September 2010 per Mail, 21. September 2010 per Post) laufend Möglich sein, Bilder unkenntlich machen zu lassen. Die Bundesregierung will in der Kabinettssitzung am 18. August 2010 über striktere Regeln für die Datenerfassung zu Panorama-Aufnahmen im Internet entscheiden.

Dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass wir Google Street View nicht versuchen sollten zu verhindern. Das Angebot hat auch viele Vorteile. Entscheidend ist, dass die Persönlichkeitsrechte geschützt sind und das Recht auf informelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt.

Ich bin eigentlich der Auffassung, dass man nicht immer erst Gesetze auf den Weg bringen muss. Manchmal helfen auch Denkanstöße, um etwas im Sinne der Bürger zu erreichen. Doch Google scheint dem sensiblen Datenschutz noch immer nicht die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. In anderen Ländern mag der Konzern damit durchkommen, in Deutschland hat das Thema jedoch Priorität. Die Union wird sich weiterhin dafür stark machen, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet besser zu schützen, als dies aktuell der Fall ist.

In der Hoffnung, dass meine Antwort für Sie zufriedenstellend ausfällt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB