Portrait von Peter Bleser
Peter Bleser
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Bleser zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Christoph R. •

Frage an Peter Bleser von Christoph R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bleser,

mit Abscheu und Ekel habe ich den Bericht der Sendung Kontraste vom 30. Juli 2009 ( http://www.rbb-online.de/kontraste/index.html ) über die betäubungslose Kastration von Ferkeln gesehen.

Eingedenk der Staatszielbestimmung des Artikel 20a Grundgesetz, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Recht und Gesetz durch die Exekutive und die Judikative schützen soll, empört es mich, dass das Tierschutzgesetz die Praxis der betäubungslosen Kastration von jungen Ferkeln, Rindern, Schafen und Ziegen bis heute zulässt.

In § 5 Abs. 3 TierSchG heißt es wörtlich:

(3) Eine Betäubung ist ferner nicht erforderlich
1. für das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt,
1a. für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, sofern kein von
der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt.

In Ansehung Ihrer Mitgliedschaft im Ausschuss des Bundestages für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möchte ich Sie daher fragen, inwieweit Sie die vorgenannte gesetzliche Norm für gemeinhin ethisch vertretbar halten, welcher vernünftige Grund die oben beschriebene Zufügung von Schmerzen zu rechtfertigen vermag (§ 1 Satz 2 TierSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen) ob Sie Initiativen ergriffen haben, § 5 Abs. 3 Nr. 1 und 1a TierSchG ersatzlos zu streichen und inwieweit in der landwirtschaftlichen Praxis Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Schmerzen und Leiden der Tiere trotz fehlender Betäubung zu vermindern (§ 5 Abs. 1 Satz 4 TierSchG: Ist nach den Absätzen [...] 3 [...] eine Betäubung nicht erforderlich, sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern).

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Rostig

Portrait von Peter Bleser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rostig,

vielen Dank für Ihre Frage zur Kastration von Ferkeln, die ich hiermit gern beantworte.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will keine Kastration von Ferkeln mehr ohne Schmerzbehandlung, um die Belastung der Tiere zu reduzieren. Eine postoperative Schmerzmittelbehandlung als alleinige Maßnahme zur Schmerzbehandlung bei bzw. nach der Kastration von Ferkeln, welche die QS-Betriebe (Qualität und Sicherheits-Betriebe) seit April 2009 eingeführt haben, erachten wir als ersten Schritt. Unser Ziel bleibt aber der völlige Verzicht auf die Kastration.

Deshalb unterstützen wir die Entwicklung von Alternativen, wie zum Beispiel elektronische Nase und Zucht. Die elektronische Nase soll an Schlachthöfen solche Schlachtkörper identifizieren, die trotz aller züchterischer Bemühungen immer mehr oder weniger stark riechen. Im Erfolgsfalle könnte man so auf eine Kastration verzichten. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit 1,2 Millionen Euro gefördert.

Wir werden zusammen mit Landwirten, Ernährungswirtschaft und Tierschutzverbänden schnellstmöglich EU-weit tragfähige Lösungen erarbeiten. Die Isofluran-Betäubung, wie sie Betriebe des Verbandes Neuland vornehmen, halten wir für die großflächige Anwendung noch nicht für ausgereift. Das Mittel ist zur Betäubung von Ferkeln bisher nicht zugelassen. Die Betäubung muss durch einen Tierarzt vorgenommen werden, was ein sehr großer Aufwand ist. Es gibt auch hygienische und tiergesundheitliche Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB