Frage an Peter Bleser von Matthias Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Bleser,
Die Bundesregierung möchte ein Gesetz beschließen, welches den Zugriff auf kinderpornographische Webseiten erschweren soll.
In dem Entwurf dieses Gesetzes vom 05.05.2009 wird auf die Erfolge in anderen Ländern verwiesen. Vor allem Schweden wird dort als Musterland dargestellt. Der dortige Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström hat jedoch vor kurzem erklärt, dass die Sperrmaßnahmen wirkungslos sind. Diese Sperre kann von jedem Internetnutzer in kürzester Zeit umgangen werden.
Darüber hinaus sind die Sperrlisten von vielen Ländern bereits im Internet abrufbar und bieten Nutzern von Kinderpornographie eine Liste, auf denen sie dieses Material finden können. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Sperre die Verbreitung von Kinderpornos fördert.
Außerdem enthalten die Sperrlisten anderer Länder zu einem großen Teil Webseiten, die keine Verbindung zu Kinderpornographie haben. Dies kann in Deutschland ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, da eine Prüfung der Sperrliste durch die Judikative nicht vorgesehen ist. Auch Medien oder andere Personen machen sich strafbar, wenn sie nachweisen wollen, dass legale Seiten gesperrt werden. Somit würde die Gewaltenteilung aufgehoben.
Sehr viele Webseiten mit KiPo, die auf den Sperrlisten anderer Länder liegen werden in Europa (auch in Deutschland) oder den USA unterhalten. Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild einen Test und hat 20 Hostingprovider angeschrieben, auf deren Servern solches Material vorhanden war. In kürzester Zeit wurde anschließend dieses Material entfernt.
Warum wird von der Bundesregierung eine wirkungslose Maßnahme, die den Artikel 10 des Grundgesetzes einschränkt, der wirksamen Maßnahme, dem Abschalten der Server, vorgezogen?
Was ist ihre Meinung zu der nicht überprüfbaren Sperre von Internetinhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Ziegler
Sehr geehrter Herr Ziegler,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht zum geplanten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Die Beschaffung kinderpornographischer Bilder ist mit der Betrachtung gleichzusetzen und im gleichen Paragraphen ebenfalls unter Strafe gestellt, d.h. auch die Speicherung einer Seite mit einem entsprechenden Angebot ist strafbar. Aus diesem Grund dient die Sperrung einer solchen Seite der Verhinderung einer Straftat.
In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung Gespräche mit betroffenen Wirtschaftszweigen zu diesem Thema geführt. Dabei wurde auch eine Ihrer Anmerkungen aufgegriffen. Die Provider sind bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Seiten eigenständig zu erschweren, fünf große Unternehmen haben sich bereits vertraglich dazu verpflichtet. Dennoch wurde deutlich, dass eine gesetzliche Regelung benötigt wird. Diese soll innerhalb von zwei Jahren evaluiert werden, weil sie im Rechtssystem eben völlig neu ist.
Es ist wichtig, zu betonen, dass es sich nicht um eine willkürliche Maßnahme des Staates handelt, Internetseiten einfach zu sperren, sondern es handelt sich bei den geplanten Regelungen um Möglichkeiten, konkrete Straftaten zu verhindern. Wäre das der Fall, so würde ich Ihre Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird.
Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Es dient jedoch zur Bekämpfung der mir am schlimmsten bekannten Straftaten überhaupt. Die geplante Gesetzesregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nämlich die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB