Frage an Peter Bauer von Oliver N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
vor einigen Jahren äußerten Sie sich auf abgeordnetenwatch wie folgt:
"Deshalb möchte ich mich dafür einsetzen, das Erbbaurecht in den
Fordergrund zu rücken, zu reformieren und zu vereinfachen."
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_med_dent_peter_bauer-120-16680.html
Wir, die Iinteressengemeinschaft von Erbbauberechtigten in Wolfsburg/Niedersachsen, standen mit Ihnen bzw. ihrem Büro auch diesbezüglich in Kontakt und haben Ihnen vielerlei Informationen zukommen lassen. Informationen, aus denen deutlich hervorgeht, dass das Erbbaurecht reformiert gehört. Leider haben wir diesbezüglich keine Rückmeldung mehr von Ihnen aus Bayern erhalten.
Mittlerweile haben sich auch viele Fernsehsender (NDR Markt, WISO, ARD Ratgeber Bauen und Wohnen) mit dieser Problematik beschäftigt und damit zum Ausdruck gebracht, dass sich eine Schieflage ergeben hat. Eine Schieflage, die sich immer mehr zugunsten der Erbbaurechtsgeber und immer mehr zulasten der Erbbaurechtsnehmer entwickelt.
Frage: Was haben Sie bisher in Funktion ihres Landtragsmandates unternommen um das Erbbaurecht zu reformieren und die vielen Probleme der Erbbaurechtsnehmer (bundesweit) zu lösen?
Über eine Kontaktaufnahme, würden wir uns freuen. Auch deshalb, weil uns mittlerweile ein Gutachten der Leibniz Universität Hannover vorliegt, aus dem hervorgeht, dass Erbbauzinsanpassungen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung als "unbillig" anzusehen sind.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Neuber, IG Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Neuber,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de.
Das Erbbaurecht ist ein sehr komplexes Thema, welches wir innerhalb der Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER in Bayern ausführlich erörtert und auch mit Juristen besprochen haben.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein bundespolitisches Thema handelt, sind wir in unseren Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene eingeschränkt.
Die FREIEN WÄHLER haben sich dazu entschlossen, bei der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2013 anzutreten. Das Erbbaurecht wird sicherlich dann eines der künftigen Themen auf Bundesebene werden, mit der sich die Bundestagsfraktion der FREIEN WÄHLER befassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Bauer, MdL