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Peter Aumer
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Frage von Severin B. •

Frage an Peter Aumer von Severin B. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Aumer,

morgen soll der Bundestag über einen Gesetzesentwurf abstimmen, der das Transsexuellengesetz aus den 80er Jahren ersetzen soll. Das TSG bedeutet seit Jahrzehnten eine menschenunwürdige Behandlung und Pathologisierung von trans Personen und wurde in Teilen bereits als nicht verfassungskonform eingestuft. Ein Ersatz ist nicht nur dringend nötig sondern auch schon längst überfällig. Wie werden Sie zu diesem Gesetzesentwurf abstimmen und womit begründen Sie Ihre Entscheidung?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Buchenau,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich sehe es wie Sie, es braucht ein modernes Selbstbestimmungsgesetz, das die Rechte von Trans-Kindern und Trans-Menschen stärkt und so eine gesunde Entwicklung und ein Leben ohne Angst ermöglicht. Es haben mich bereits persönliche Zuschriften zu dieser Thematik erreicht, die die Not der Betroffenen, die psychischen Belastungen im Alltag und den momentan schwierigen Weg einer behördlichen Änderung des Geschlechts aufzeigen.

Der Vorstoß von Grünen und FDP, dieses medial eher wenig beachtete Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags zu setzen, ist daher richtig. Allerdings greifen die Anträge in meinen Augen inhaltlich zu kurz. Deshalb werde ich diese ablehnen, da sie den vielfältigen Problemen der Thematik nicht gerecht werden.

In beiden Gesetzentwürfen wird nicht auf das Interesse der Allgemeinheit und der Rechtsprechung an einem validen Personenstandsregister eingegangen. So sind Personenstandsregister momentan die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die Beweiswert haben. Über diese Register ist das „rechtliche Geschlecht“ ablesbar. Dieses wiederum ist maßgeblich für die Zuteilung von Rechten und Pflichten in unserem Staat erforderlich. Eine beständige Möglichkeit das Geschlecht zu wechseln wie in den Anträgen von Grünen und FDP vorgesehen, würde diese Bindung hinfällig machen und damit unser Rechtssystem unterlaufen. So gibt uns die Judikative den Auftrag, beliebige Personenstandswechsel zu vermeiden. Nach richterlichen Urteilen soll anhand objektivierter Kriterien (Sachverständigengutachten/ärztliche Bescheinigung) die Eingrenzung des Personenkreises der Betroffenen festgehalten werden (BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07). Die Anträge von Grünen und FDP fordern hingegen ein beliebiges Selbstbestimmungsrecht aller Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts und ihrer Vornamen sowie die jederzeitige Wechselmöglichkeit. Dies wird aus Sicht der Unionsfraktion nicht den rechtlichen Erfordernissen gerecht. Auch die im Grünen-Gesetzentwurf vorgesehene Frist von einem Jahr vor einem erneuten Wechsel des Geschlechts und der Vornamen ist nicht geeignet, einen Missbrauch zu verhindern.

Auch sind die Folgen der Anträge nicht mitgedacht wurden. Die vorgesehenen Regelungen zum Offenbarungsverbot sind zu weit gefasst. Dadurch müssten unzählige Handelsregistereinträge aufwendig geändert werden. Wodurch die Anträge von Grünen und FDP zu einem Mehr an Bürokratie führen würden, ohne das ein Mehrwert entsteht.

Zudem kommt es – für mich am schwerwiegendsten – auch zu Ungenauigkeiten in den Anträgen. Der Grünen-Gesetzentwurf bestimmt weder den Betroffenenkreis (Wortlaut – alle Kinder, Begründung – intersexuelle Kinder) noch das Verbot für eine vorgesehene Regelung zum Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen genau. Aber gerade hier braucht es rechtliche Klarheit, um den Betroffenen aber auch den Ärzten in ihren Entscheidungen weiterzuhelfen. Nach dem Antrag der Grünen wäre zum Beispiel ein Hodenhochstand als genitalverändernd nicht therapierbar, da er nicht lebensbedrohlich ist. Solche Ungenauigkeiten gilt es auszuschließen, um den Betroffenen keinen Bärendienst zu erweisen.

Die Thematik nehme ich gerne mit, um über inhaltlich stärkere Anträge in der Sache zu rechtlichen Verbesserungen für die Betroffenen beizutragen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen, sich mit diesem vor allem für die Betroffenen wichtigen und emotionalen Anliegen an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

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