Frage an Peter Aumer von Bernd V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Aumer,
ich wende mich an Sie, weil Sie Angeordneter meines Wahlkreises sind.
Mehr und mehr zeigt sich nun, dass eine Impfung gegen Covid-19 entscheidend dafür ist, wann man seine Grundrechte bzw. seine Rechte für Gastronomie, Einkauf etc. zurückerhält.
Es gibt jedoch genügend Personen, bei denen die (noch geltende) Impf-Priorisierung nicht eingehalten wurde.
Welche Sanktionen werden gegen diesen Personen überlegt, die sich ihren Vorteil erschlichen haben?
Die Einschränkungen wurden letztes Jahr auch unter dem Aspekt der gegenseitigen Rücksichtnahme und Solidarität eingeführt.
Bei Verstoß gegen die AHA-Regeln wurden zahlreiche Sanktionen ausgesprochen und vollzogen.
Welche vergleichbaren Maßnahmen werden nun gegen die "Impf-Vordrängler" geplant, um diesen Verstoß gegen die Impfverordnung zu ahnden?
Entsprechende Sanktionen sollten nun auch hier im Sinne der Solidarität und Gleichbehandlung möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Vogl,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Im Sinne der Solidarität und des Zusammenhalts unserer Gesellschaft sehe auch ich das Vordrängeln beim Impfen als nicht vertretbar an. Vor allem zu der Zeit, als der Impfstoff noch sehr knapp war, ist dieses Vorgehen für mich unverständlich und nicht tragbar.
Der Bundestag hat sich aber schon im März gegen Sanktionen für Impfdrängler entschieden. Gründe gegen beispielsweise hohe Bußgelder sind einerseits, keine Verunsicherung bei den Menschen über die eigene Impfpriorisierung zu erzeugen und dadurch andererseits das Risiko zu vermeiden, am Ende des Tages Impfstoff wegschmeißen zu müssen. Auch sieht das Infektionsschutzgesetz bereits Möglichkeiten vor, Vordrängler beim Impfen strafrechtlich zu belangen.
Mit Blick auf die Impflieferungen im April bin ich zuversichtlich, dass auch im Mai die Lieferungen eingehalten werden und wir die bestehende Impfpriorisierung schnellstmöglich aufheben können, um dann allen, die sich Impfen lassen wollen, die Impfung zu ermöglichen. Jetzt gilt es die Priorisierungsgruppe 3 mit Mitarbeitern aus dem Lebensmitteleinzelhandel, den über 60-jährigen, den Mitarbeitern in der kritischen Infrastruktur und Verfassungsorganen sowie den Arbeitern in der Kinder- und Jugenderziehung abzuschließen und damit die Impfkampagne positiv weiterzuführen. Über die bereits erfolgte Freigabe der Impfung von AstraZeneca sowie Johnson&Johnson für alle Menschen in Bayern, unabhängig von der Priorisierung, sehe ich eine weitere Debatte zum Thema als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer