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Peter Aumer
CSU
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Frage von Katja B. •

Frage an Peter Aumer von Katja B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Erklärung von Frau Kipping hier bei „abgeordnetenwatch“

„Die CDU/CSU-Fraktion hat jedoch klipp und klar erklärt, „dass sich eine weitere Verlängerung des erleichterten ALG-I-Bezugs nicht als notwendig erweise.“ Die CDU/CSU habe der Verlängerung der Bezugsdauer im vergangenen Jahr zugestimmt, da sie eine Zunahme der Arbeitslosigkeit erwartet habe. Da dies aus der Sicht der CDU/CSU so nicht eingetreten sei, sehe man keine Veranlassung für eine weitere Verlängerung.“

Sehr geehrter Herr Aumer

Im April 2020 wurde ich das erste Mal in meinem bisher 25-jährigen Berufsleben arbeitslos. Bewerben in der Anfangsphase der Pandemie? Aussichtslos!

Als die Infektionszahlen im Sommer letzten Jahres sanken, wurde mir auf meine Bewerbungen hin gesagt, dass zunächst abgewartet würde, wie sich das Geschehen weiter entwickle.
Die Zahlen stiegen wieder, es gab erneute Verunsicherungen, auch bei den (Klein-)Unternehmen. Zunächst der Lockdown light, dann der harte Lockdown, der ganz sicher nötig ist.
Inzwischen erhalte ich oft als Antwort, dass zunächst abgewartet würde, wie sich die Impfungen und die anstehende wärmere Jahreszeit auswirke, wann wirtschaftlich sichere Zeiten anbrächen.

Können Sie sich nicht vorstellen, dass es in der momentanen Situation auch für Menschen, deren Bezug von ALG I endet, sehr schwer ist, eine Anstellung zu finden? Vor allem, wenn der bestehende Lockdown fortgesetzt wird.

Ich bin entsetzt ob des Sozialstaates in dem ich lebe und von den „großen“ Parteien.

Denken Sie wirklich, dass eine Verlängerung nicht notwendig ist?

Mit freundlichen Grüßen
K. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Bathe,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer aktuellen Situation aufgrund der Corona-Pandemie.

Die wirtschaftlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben tiefe Auswirkungen auf unseren Arbeitsmarkt und auf unsere Gesellschaft. Menschen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern konnten, können dies aufgrund der Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen nicht mehr.

Die Bundesregierung ist sich dieser Notlage bewusst und hat deshalb sofort nach Pandemiebeginn verschiedene Maßnahmen ergriffen, um soziale Notlagen abzuwenden und die Grundsicherung der Menschen trotz Pandemie zu erhalten.

Vor allem das Instrument des Kurzarbeitergeldes hat in dieser Pandemie dazu geführt, dass viele Arbeitsplätze trotz Lockdown-Maßnahmen erhalten werden konnten und die Arbeitslosenzahlen nicht in die Höhe geschnellt sind. Damit niemand in existenzielle Not gerät, hat die Bundesregierung zudem Sozialschutzpakete auf den Weg gebracht, um Beispielsweise das Kurzarbeitergeld aufzustocken oder Selbstständige zu unterstützen. Mit dem Sozialschutzpaket III sind die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Das bedeutet, dass auch weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen werden und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt wird. Auch die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag wird bis Ende dieses Jahres verlängert. Die aktuelle Lage zeigt, dass die Hilfen des Sozialschutzpakets III sowie das Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen der Wirtschaft und den Menschen am besten durch diese Pandemie helfen und gleichzeitig soziale Not abwenden und die Lebensgrundlage der Menschen erhalten.

Daher hat sich die Unionsfraktion gezielt für die Fortführung dieser Maßnahmen ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

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