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Frage von Anton S. •

Frage an Peter Aumer von Anton S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Aumer,

in Ihrer Antwort vom 23.11. schreiben Sie, dass „die Region Berg-Karabach [...] [v]ölkerrechtlich zu Aserbaidschan“ gehöre.
Wie begründen Sie diese Aussage? Mir ist nicht bekannt, dass die völkerrechtliche Zugehörigkeit abschließend geklärt ist.

Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr S.,

der Austritt Bergkarabachs aus Aserbaidschan und die Unabhängigkeitserklärung nach dem Referendum wurden damals von der Weltgemeinschaft ignoriert und basierten – wenn man der mehrjährigen Frage nach Zugehörigkeit folgt, auf sowjetischem Recht, das zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr gültig war und nicht alle Gruppen der Region repräsentierte. Das auf UNO-Prinzipien basierende Recht zur Selbstbestimmung wurde demnach nicht angewandt – wobei sich, je nach historischem Zeitpunkt, Argumente für und wider einer jeweiligen Zuordnung finden lassen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen forderte letzten Endes in mehreren Resolutionen – die von der Realität der Zeit bestimmt wurden – einen Rückzug aus den besetzten Gebieten.

Wie sich die Situation nach dem Abzug der russischen Truppen in fünf Jahren entwickeln wird, kann nur schwer prognostiziert werden. In meinen Augen hat die OSCE hier zukünftig eine besondere Verantwortung. Demokratie ist immer schützenswert. Wie bereits erwähnt, prägen globale Einflusssphären und vergangene Entscheidungen die heutigen Optionen der Außenpolitik.

Die Bundesregierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um das Leben der Menschen in der Region Bergkarabach bestmöglich zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Aumer

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