Frage an Peter Aumer von Simon K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Aumer,
Sie wissen, dass der größte Teil des Bundeshaushalts für die gesetzliche Rentenversicherung zugezahlt wird. Dies ist für mich ein Indiz, dass das Rentensystem an sich schlecht geregelt ist. Die Frage: (1) Was halten Sie von der Beitragsbemessungsgrenze und (2) sehen Sie eine Rentenreform für nötig? (>100.000.000.000€ Bezuschussung ist kein kleiner Makel des Systems).
Zahlen nachzulesen auf https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Fakten-zur-Rente/Gesetzliche-Rentenversicherung/indikator-anteil-bundesmittel-an-ausgaben-gesetzlicher-rentenversicherung.html.
Wenn Unternehmer*innen und Beamt*e*innen einzahlen würden, mit Abflachung nach oben, könnte man doch das Geld in Bildung und Schuldenabbau stecken. Wie stehen Sie als Christdemokrat zu diesem 2-Klassen-Rentensystem?
Sehr geehrter Herr Klanke,
vielen Dank für Ihre Anfrage im wichtigen Themenfeld der Alterssicherung.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 6.900 Euro. In der Deutschen Rentenversicherung greift grundsätzlich das Leistungsprinzip. Das heißt, die Höhe der eingezahlten Leistung bestimmt die Höhe der ausgezahlten Leistung. Durch die Deckelung der Beiträge werden also auch die Ansprüche limitiert. Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde zu höheren Abgaben für Besser- und Großverdiener, gleichzeitig aber auch zu steigenden Ansprüchen dieser im Rentenalter führen. Dies würde dem Kerngedanken der gesetzlichen Rentenversicherung zuwider laufen.
Die aktuellen Grenzen bei der Auszahlung der Rentenleistungen sind also einerseits die Beitragsbemessungsgrenze, mit der der Gesetzgeber den Auszahlungsanspruch an die Rentenkassen nach oben hin deckelt; andererseits die Grundsicherung im Alter, mit der eine existenzielle Grundlage sichergestellt werden soll.
Für mehr soziale Gerechtigkeit im Bereich der Rentenleistungen hat die Bundesregierung flankierend zur bestehenden Rechtslage das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenpaket auf den Weg gebracht. Hier ergreift der Gesetzgeber aktiv politische Schritte, um einen Ausgleich zwischen Sozialstaatsprinzip und dem Leistungsprinzip zu schaffen. Neben beschlossenen Leistungsverbesserungen wie bei der „Mütterrente“ hat der Gesetzgeber auch den möglichen Einbezug von Selbständigen in die gesetzlichen Versicherungen im Blick.
Die von Ihnen angesprochene Beseitigung der eigenständigen Beamtenversorgung wurde in Überlegungen zur Reform der bestehenden Altersversorgungssysteme schon öfter diskutiert. Beamte, die zusätzliche Rentenbeiträge einbezahlen würden, erhielten auch Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben zusätzlichen Einnahmen würden also auch in diesem Fall wieder zusätzliche Kosten entstehen. Bei der Evaluation von Reformentwürfen - auch im Vergleich mit anderen Ländern - gilt es, spezifische Faktoren wie beispielsweise die demografische Struktur im Beamtentum und die Zahl heutiger und früherer Verbeamtungen zu berücksichtigen.
Neben der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetztes gibt es auch noch eine Reihe von weiteren Gründen, die gegen eine Vereinheitlichung sprechen.
Der Bedarf und Handlungsdruck zu weiteren Reformen ist vorhanden. Nach der Auswertung der Vorschläge der Kommission sind erste Entwürfe für eine langfristige Rentenreform, nach aktuellem Erkenntnisstand, gegen Jahresende zu erwarten. Die Weichen für die Rente nach 2025 sollen möglichst noch in dieser Legislaturperiode gestellt werden.
Wir arbeiten gemeinsam an zukunftssicheren, notwendigen und auch innovativen Lösungen. Ein Beispiel ist das von der CSU erarbeitete „Starterkit“ für die Altersvorsorge, das die drei bestehenden Säulen der Vorsorge um eine vierte Säule, eine kapitalgestützte Generationenpensionsfonds-Rente, ergänzen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer