Frage an Peter Aumer von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Aumer,
erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage im gesellschaftspolitisch wichtigen Themenfeld der Alterssicherung.
Mit Blick auf die Deutsche Rentenversicherung greift grundsätzlich das Leistungsprinzip. Das heißt, die Höhe der eingezahlten Beiträge bestimmt die Höhe der ausgezahlten Leistungen. Dies verlangt das Leistungsprinzip der Äquivalenz, das für jede Leistung die gleichwertige Gegenleistung gewährt, wodurch rechtlich die Beibehaltung der bruttolohnbezogenen Rente erforderlich ist. Dieser Grundsatz entspricht dem Prinzip der Rentenversicherung als eine Einrichtung der solidarischen Selbstvorsorge.
Für mehr soziale Gerechtigkeit im Bereich der Rentenleistungen hat die Bundesregierung flankierend zur bestehenden Rechtslage ihr im Koalitionsvertrag vereinbartes Rentenpaket auf den Weg gebracht. Hier ergreift der Gesetzgeber aktiv politische Schritte, um einen Ausgleich zwischen Sozialstaatsprinzip und dem der Rechtsstaatlichkeit zu schaffen.
Zur Bekämpfung von Altersarmut wird dabei nicht nur die doppelte Haltelinie umgesetzt, sondern es wird auch die Lebensleistung der Erwerbstätigen honoriert. Wichtige Schritte hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit sind in meinen Augen beispielsweise die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten durch die Mütterrente II und die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.
Die aktuellen Grenzen bei der Auszahlung der Rentenleistungen sind einerseits die Beitragsbemessungsgrenze, mit der der Gesetzgeber den Auszahlungsanspruch an die Rentenkasse nach oben hin deckelt; andererseits die Grundsicherung im Alter, mit der eine existenzielle Grundlage sichergestellt werden soll.
Für die Grundsicherung werden die Regelbedarfsstufen jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Daher verringert sich mit der aktuellen Erhöhung des Rentenwerts Ost um 3,37 Prozent beziehungsweise des Rentenwerts West um 3,22 Prozent tendenziell der Anteil der Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer