Frage an Peter Aumer von O. W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Aumer,
in Ihrem Redebeitrag vom 25.10.2012 in der Beratung über die Stärkung der dt. Finanzaufsicht, zitieren Sie Minister Schäuble, dass es ein Ziel der Bundesregierung ist, den Verbraucherschutz und die "Transparenz der Märkte und Produkte [zu] erhöhen".
Zwei Wochen später, am 7.11.2012, in der Beratung zum SEPA-Begleitgesetz fügen Sie als Vertreter der Unionsfraktion im Finanzausschuss und die Regierungskoalition kurzfristig in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in Ihrer Beschlussempfehlung zum SEPA-Begleitgesetz einen Änderungsantrag zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ein, das zwar überhaupt nichts mit dem internationalen SEPA-Zahlungsverkehr zu tun hat, was aber dazu führt, dass die Transparenz bei der Auszahlung von Lebens-/Rentenversicherungsverträgen einseitig zu Lasten der Versicherten verringert wird.
Wie passt das zusammen?
Verbraucherschutz bedeutet in diesem Fall, die Versicherer per Gesetz dazu zu verpflichten, ihre Berechnungen zur Beteiligung Ihrer Versicherten an Überschüssen und Bewertungsreserven offenzulegen.
Mit diesem kurzfristig eingefügten Änderungsantrag geschieht nun das Gegenteil.
Millionen von Versicherten müssen jetzt damit rechnen, dass sie gar nicht mehr an den Bewertungsreserven beteiligt werden und die Summe, die sie aus Ihrer Lebensversicherung erhalten werden, nun deutlich geringer ausfällt, obwohl das Bundesverfassungsgericht noch 2008 geurteilt hat, dass die Versicherten mit 50% an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind.
Offensichtlich wollen Sie mit diesem klammheimlichen Gesetz wiedermal eine Rechtssprechung des BVerfG umgehen.
Mehr noch: Eine aktuelle Klage gegen den größten deutschen Versicherer in Zusammenhang mit der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven hat erfolgsversprechende Aussichten. Mit diesem Gesetz allerdings verhindern Sie, dass ein grundsätzliches Urteil gefällt wird, das die Verbraucher in Zukunft stärkt.
Wo bleibt nun Ihr versprochener Verbraucherschutz?
O.W.