Frage von Dirk W. • 16.08.2012
Antwort ausstehend von Peter Altmaier CDU
(...) Das Bundesumweltministerium verfolgt die Wirkung der neuen Regelungen im EEG 2012 im Rahmen eines wissenschaftlichen Monitoring-Prozesses. Sollte sich dabei erweisen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Begrenzung des Energiemais-Einsatzes nicht die gewünschte Wirkung entfalten, so kann auf Grundlage belastbarer Daten aus diesem Monitoring-Prozess gegebenenfalls über weitergehende Maßnahmen entschieden werden. (...)
(...) Zunächst einmal sollte es das Ziel sein, die Kosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf so viele Schultern wie möglich zu verteilen. Die Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen ist notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Unternehmen nicht zu gefährden. (...)