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Frage von Hubert J. •

Frage an Peter Altmaier von Hubert J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Hallo Herr Altmaier

Wie ich dem CDU-Regierungsprogramm 2005-2009 entnehmen konnte soll u.a. die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) um 2 % erhöht werden.
Als Mitglied des Bundestages und Jurist sind Ihnen sicherlich die BRH-Berichte vom 3.Sept 2003 und 26.0kt 2004 bekannt. Dort werden massive Steuerbetrügereien im Bereich der Umsatzsteuer durch Karussellbetrug, Kettenbetrug im Baugewerbe und Insolvenzbetrug in Höhe von über 80 Milliarden Euro jährlich, angesprochen.
Diese ungeheure Summe macht etwa ein Drittel der Ausgaben des Bundeshaushaltes 2005 aus. Seit Jahren vom BRH angemahnte und aufgezeigte Verhinderungsmaßnahmen werden von der Politik nicht umgesetzt. Dadurch wird eine Gefährdung der Volkswirtschaft und der demokratischen Grundordnung billigend in Kauf genommen
Ich habe das Regierungsprogramm Ihrer Partei nach obigen Begriffen und Tatbeständen abgesucht. Leider vergeblich.
Für mich führt dies zu der Erkenntnis, dass die CDU die prekäre Lage nicht erkannt hat oder aber an der Situation nichts ändern möchte, aus welchen Gründen auch immer! ?

Bedenken Sie bitte
Eine Anhebung der MWST um 2% hätte logischerweise auch ein Anstieg des Betrugspotenzial um 12,5% auf ca. 90 Milliarden Euro zu Folge. Die Betrüger reiben sich schon jetzt die Hände.
Ich hoffe nicht, dass dies mit der Anhebung der Steuer gewollt ist, zumal CDU-geführte Landesregierungen signalisieren die Mehreinnahmen zur Sanierung ihrer desolaten Haushalte zu nutzen.

Zum Abschluss noch eine Frage:

Was haben Sie persönlich oder Ihre Fraktion unternommen um diesen Betrugsmissstand zu beseitigen?

Bin gespannt auf Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jenni,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage vom 31.08.05.

Wie von Ihnen schon angemerkt, hat der Bundesrechnungshof ein Bündel an Maßnahmen im Zusammenhang mit den Betrugsdelikten im Bereich der Umsatzsteuer vorgeschlagen, die zum Teil eine Verbesserung des Gesetzesvollzugs und zum Teil gesetzgeberische Maßnahmen vorsehen. Eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Bewertung der Maßnahmen hat er jedoch ausdrücklich unterlassen.

Insbesondere im Haushaltsbegleitgesetzes 2004 hat die Bundesregierung einige dieser Maßnahmen aufgegriffen. Wegen ihres Ausnahmecharakters verkomplizieren sie jedoch zusätzlich das Umsatzsteuerrecht, so dass weitere bürokratische Lasten auf die Unternehmen zukommen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass ein Rechtsstaat, der gegen den Steuerbetrug mit Steuerausfällen in zweistelliger Milliardenhöhe nicht effizient vorgeht, unglaubwürdig wird. Zudem dürfen die durch Steuerbetrug verursachten Ausfälle in Milliardenhöhe nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Deshalb ist es nach unserer Auffassung besonders wichtig, dass „die richtigen“ Maßnahmen ergriffen werden. Sie müssen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geeignet und maßvoll, aber nicht unverhältnismäßig sein. Ob die vom Bundesrechnungshof vorgeschlagenen und im Haushaltsbegleitgesetz 2004 vorgesehenen umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen beiden Kriterien gerecht werden, darf wahrhaftig bezweifelt werden. Man hat den Eindruck – und das bestätigt unsere Ablehnung im Bundestag – dass diese Maßnahmen mit all ihren Problemen und ohne intensive Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände von der Regierungskoalition aus puren Aktionismus beschlossen wurden.

Im Vermittlungsausschuss konnten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in unserem Sinne modifiziert werden. Aber auch diese Änderungen sind für uns noch nicht nachhaltig zufrieden stellend. Im Rahmen unseres Vorhabens, das Steuerrecht insgesamt zu vereinfachen, werden wir uns auch dieses Problems annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier
Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion