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Peter Altmaier
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Frage von Roswitha G. •

Das Lieferkettengesetzt ist ein Gewinn, aber nicht ausreichend. Werden Sie es verbessern?

Sehr geehrter Herr Altmeier,

Das Lieferkettengesetz wurde an vielen entscheidenden Stellen abgeschwächt – auf massiven Druck einiger Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats und des Bundeswirtschaftsministers. Durch diese Schwachstellen büßt das Gesetz an Wirksamkeit ein und fällt in Teilen hinter die UNLP zurück. Die folgenden Punkte sorgen dafür, dass das Gesetz nicht wirkungsvoll genug ist:
1) Die Sorgfaltspflichten gelten vollumfänglich nur für den eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare, nicht aber für mittelbare Zulieferer.
2) Es fehlt eine zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben.
3) Das Gesetz berücksichtigt Umweltaspekte nur marginal, eine eigenständige und umfangreiche umweltbezogene Sorgfaltspflicht fehlt.
4) Die Regelungen für eine wirksame Abhilfe und Wiedergutmachung für Betroffene sowie eine Beteiligung von Betroffenen am Verfahren greifen zu kurz.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.8.2021.

Es war nicht einfach, dieses Gesetz in der jetzigen Form zu verabschieden. Seine Auswirkungen behalten wir nun kritisch im Auge. Sollten Nachbesserungen erforderlich werden, kommen diese auf die Tagesordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister