Frage von Gert P. • 24.09.2008
Frage an Peter Altmaier von Gert P. bezüglich Finanzen
Meine Vergütung als Berufsbetreuer (VBVG) ist einschließlich der MWST, d. h. durch die Erhöhung der MWST ab 1.1.07 auf 19 % ist automatisch eine 3 % ige Kürzung meiner Bezüge eingetreten. Betreuer, die unter der Umsatzgrenze von 17.500 € im Jahr liegen haben eine um 19 % höhere Vergütung als ich oder meine Kollegen die auch der MWST-Pflicht unterliegen, da ich aus meinen Honoraren 19 % herausrechnen und diese an das Finanzamt abführen muss.
Wieso wurden die Vergütungen im Gesetz (VBVG) brutto und nicht netto angesetzt, wie das sonst überall üblich ist.
Auch ein Rechtsanwalt berechnet sein Honorar netto zuzüglich der gesetzlichen MWST. Warum wird dies nicht bei den Betreuervergütungen genauso gehandhabt.
Grüße Ihr Gert Pfeiffer
Antwort ausstehend von Peter Altmaier CDU