Frage an Peter Altmaier von Sebastian H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Altmaier,
im Jahre 2003 hat die Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet - allerdings wurde sie noch nicht vom Parlament ratifiziert. Gleiches gilt für die Antikorruptionskonvention des Europarates. Knackpunkt ist dabei vor allem der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung, der verschärft werden sollte.
Herr Altmaier, ich denke, dass Parlamentarier bei der Bekämpfung der Korruption keine Ausnahme bilden dürfen - gleiches Recht für alle.
Von Ihnen wüsste ich gerne Ihre Einschätzung zu dem Thema. Darüber hinaus würde ich gerne erfahren, was Sie persönlich in der Vergangenheit unternommen haben und was Sie zu tun planen, um den internationalen rechtlichen und moralischen Verpflichtugnen Deutschlands nachzukommen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit herzlichen Grüßen,
Sebastian Horndasch
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption wurden von Deutschland noch nicht ratifiziert, aber gezeichnet. Die Bundesregierung ist nach wie vor bestrebt, beide Übereinkommen so schnell wie möglich zu ratifizieren. Hierfür setzen wir uns – innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Justiz federführend zuständig - mit Nachdruck ein und hoffen, auch beim Thema „Abgeordnetenbestechung“ möglichst bald zu einer Einigung zu kommen.
Da die Regelung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung einen Kernbereich der parlamentarischen Arbeit betrifft, soll ein Gesetzentwurf zur Anpassung von § 108e des Strafgesetzbuchs aus der Mitte des Deutschen Bundestags vorgelegt werden. Bisher liegt ein Entwurf der Regierungsfraktionen nicht vor. Gespräche zwischen der Bundesregierung und Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben ergeben, dass noch Prüfbedarf zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs besteht. Die Arbeiten dauern derzeit an.