Frage an Peter Altmaier von Roman F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Altmaier,
seit mehr als 3 Jahren kämpfe ich als geschiedener Vater um das eigentlich selbstverständliche Recht, meine Kinder regelmäßig bei mir zu haben.
Trotz Gerichtsbeschluss, der mir ein umfassendes Besuchsrecht einräumt, und trotz Zwangsgeldandrohung vereitelte meine geschiedene Ehefrau die Umgangskontakte vollständig. Meine Kinder wurden von ihr aufs Übelste manipuliert, nachdem der Umgang anfangs funktionierte.
2 Gutachten haben inzwischen bestätigt, dass die Kinder massiv beeinflusst sind, die Kinder gern mit ihrem Vater zusammen wären, aber gegen den Willen der Mutter keine Chance haben. Der Kindesmutter wurde eine erheblich eingeschränkte Bindungstoleranz und verminderte Erziehungsfähigkeit bescheinigt. Gutachterlich wurde sogar angeraten, der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und auf mich zu übertragen. Trotzdem passiert nichts. Die Mutter verhetzt weiter ihre Kinder gegen den Vater.
Die saarländische Justiz (immer noch erste Instanz) ist noch nicht einmal in der Lage, getroffene Vereinbarungen konsequent durchzusetzen. Sie löst Probleme durch Aussitzen und schafft damit Fakten. Gerichte argumentieren mit dem Kindeswohl, aber tatsächlich ist es ihnen vollkommen gleichgültig, wenn es darum geht, den wichtigen Umgang zwischen Vater und Kinder gegen den Willen einer umgangsvereitelnden Mutter durchzusetzen.
Daher frage ich Sie: Werden Sie in Ihrer Politik bezüglich folgender Notwendigkeiten tätig werden:
• Der kontinuierliche Umgang zum getrenntlebenden Elternteil muss für das Kind garantiert werden. Gesetzgeber, Gerichte und Jugendämter müssen Konzepte entwickeln und umsetzen, damit der Kindeskontakt nach Trennung der Eltern (besonders in strittigen Fällen!) auf jeden Fall gewährleistet wird.
• Der Anspruch des Vaters auf Umgang mit seinen Kindern muss neben dem Kindeswohl als eigenständiges Elementarrecht anerkannt werden.
• Unverzügliche und konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen. Es ist Aufgabe von Politik und Justiz, nötigenfalls geeignete Sanktionsmaßnahmen zu entwickeln und einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ein enttäuschter Vater
Sehr geehrter Herr Festor,
ich bedanke mich für Ihre Mail vom 25.08.05.
Bezüglich Ihrer Anfrage lässt sich sagen, dass das gesamte Familienrecht überprüft und kontinuierlich den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden muss.
Dabei wird natürlich auch überdacht, inwieweit die CDU auf Bundesebene tätig werden kann.
Allgemein muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass der Vollzug und die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen nicht im Kompetenzbereich eines Bundespolitikers liegt, sondern den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Bundesländer obliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier
Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion