Frage an Peter Altmaier von Robert A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Altmaier,
wie ich mich auf einem Flug nach Berlin und später in der Bahn überzeugen konnte nutzen auch Sie günstige Verkehrsmittel. Dies finde ich vorbildlich.
Mich erstaunte jedoch, das ein leibhaftiger Staatssekretär des Inneren in Zeiten des Terrors einfach so unterwegs ist. Ist es nicht notwendig einen hohen Repräsentanten unseres Staates - zudem noch aus dem Innenminsterium - zu schützen. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich freue mich für Sie, dass Sie sich frei und gefahrlos bewegen können. Trotzdem.
Wieso versucht die Politik der Bevölkerung vor Gefahren zu beschützen, die offensichtlich selbst für hohe Vertreter des Staates nicht bestehen?
Wieso die Versuche in meine Freiheit einzugreifen? ( Telefondatenspeicherung u.ä.)
Offensichtlich besteht keine Terrorgefahr, die derart heftige Angriffe auf den Datenschutz und andere Eingriffe rechtfertigen.
Schön, dass Sie ihre Bewegungsfreiheit unbewacht geniessen können. Gönnen Sie mir die Meine bitte auch.
Mit freundlichem Gruss
Robert Altmeyer
Sehr geehrter Herr Altmeyer
Deutschland befindet sich im Zielspektrum des islamistischen Terrorismus. Die Anfang September vergangenen Jahres verhinderten Anschlagsplanungen unterstreichen dies.
Der islamistische Terrorismus zielt dabei nicht nur auf staatliche Repräsentanten sondern gerade auch auf den "Normalbürger". Wie die Anschläge in London und Madrid gezeigt haben, ist es das Ziel, möglichst viele Menschen im öffentlichen Raum zu treffen, um ein höchstmögliches Maß an Angst und Schrecken zu erzeugen. Auch die verhinderten Kofferbombenanschläge in Deutschland im Sommer 2006 verfolgten das gleiche Ziel.
Aus diesem Grund sind präventive Schutzmaßnahmen nötig, die alle Menschen gleichsam schützen, diesem Zweck dient z. B. die von Ihnen angesprochene Möglichkeit der Sicherheitsbehörden, auf Verbindungsdaten der Telekommunikation zuzugreifen, das ist unter anderem nötig, um terroristische Netzwerkstrukturen und Kontaktlinien zu verfolgen. Nicht zuletzt aufgrund solcher Erkenntnisse können Ermittlungen vorangetrieben, Anschlagsplanungen frühzeitig erkannt und verhindert und Terrororganisationen zerschlagen oder zumindest geschwächt werden, von diesen allgemeinen Maßnahmen profitiert Ihre Sicherheit genauso wie die meine.
Die von Ihnen angesprochene Maßnahme der sog. Telefon– oder Vorratsdatenspeicherung ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Reihe von Instrumenten, welche wir aktuell im Bereich der Sicherheitspolitik diskutieren, nicht dazu dienen sollen, den Behörden mehr Erkenntnismöglichkeiten einzuräumen. Vielmehr geht es in Anbetracht der raschen technischen Weiterentwicklung darum, den status quo zu erhalten. So war es schon bisher möglich, auf die zu Abrechnungszwecken beim Telekommunikationsunternehmen erhobenen Verbindungsdaten zuzugreifen. Wegen des sich immer stärker ausbreitenden Phänomens der so genannten Flatrates werden diese Daten vielfach jedoch gar nicht mehr oder nur für einen extrem kurzen Zeitraum gespeichert. Diese Lücke wird durch die so genannte Vorratsdatenspeicherung geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier