Frage an Peter Altmaier von Philipp U. bezüglich Umwelt
Guten Tag Herr Altmaier.
In mehreren Interviews bescheinigen sie dem Bundesverfassungsgericht ein historisches Urteil welches positiv für den Klimaschutz ist.
Zwei Fragen: Warum begrüßen sie dieses Urteil obwohl es dem von ihnen selbst gemachten Klimagesetz Verfassungsbruch attestiert?
Warum steht entgegen ihres Zuspruchs in der Gerichtsentscheidung, Zitat: „Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerde für unzulässig“
Also kurz zusammengefasst: Sie freuen sich darüber dass ihr eigenes als „Gut“ betiteltes Klimagesetz als verfassungswidrig verurteilt wurde während sie bei Gerichtsbeginn die Klage selbst schon als unzulässig betitelten.
Sie widersprechen sich also gleich zweimal selbst. Stimmen sie dem zu?
Bleiben sie gesund und ein schönes Wochenende.
Sehr geehrter Herr Utta,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.05.2021.
Ich habe mich bereits im September 2020 dafür ausgesprochen, für jedes Jahr bis 2050 konkrete Minderungsziele zur Erreichung von Klimaneutralität verbindlich festzulegen und das Erreichen dieser Ziele regelmäßig zu überprüfen. Die dafür von mir angeregte Charta ist deckungsgleich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister