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Frage von Jutta E. •

Frage an Peter Altmaier von Jutta E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Altmaier,

in einer Antwort von Ihnen, zum Thema pflegende Angehörige und dem Entwurf von Hr. Spahn zur Pflegereform 2021, war zu lesen „… Es bringt Verbesserungen für beruflich Pflegende ebenso wie für pflegende Angehörige, deren Arbeit finanziell stärker als bisher honoriert wird. …“
Die Arbeit von pflegenden Angehörigen wurde, obwohl wünschenswert, noch nie finanziell honoriert. Spätestens ab PG 4 ist das Arbeiten nebenbei nicht mehr möglich und wenn man alle angebotenen Hilfen in Anspruch nimmt, bleibt auch kein Pflegegeld (was der zu Pflegenden bekommt!) als Obolus für den pflegenden Angehörigen über. Oft zahlt man sogar noch drauf. Pflegende Angehörige leben ab PG 4 in der Regel von Hartz IV oder Sozialhilfe. Ich bin examinierte Altenpflegerin und arbeite als pflegende Angehörige über 50 Stunden an 7 Tagen die Woche, mit einer 24-stündigen Rufbereitschaft, ohne Urlaub, 365 Tage im Jahr.
In wieweit würden mir die Inhalte der Pflegereform 2021, jetzt Anspruch auf finanziell Honorierung gewähren?

Mit freundlichem Gruß
Jutta Ebrecht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ebrecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.4.2021.

Selbstverständlich weiß ich, dass das Pflegegeld an die Pflegebedürftigen gezahlt wird, damit sie die Kosten ihrer Pflege besser bestreiten können.
In diesem Rahmen können sie dann auch pflegende Angehörige unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister