Frage an Peter Altmaier von Klaus G. bezüglich Gesundheit
In welcher konkreten Form (Voraussetzung/Höhe) findet eine finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger in der (gemäß Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung) statt?
Bislang gibt es lediglich (unter bestimmten Voraussetzungen) Rentenbeitragszahlungen. Alle anderen Leistungen werden ausschließlich an die zu pflegenden Person (Pflegegeld, Pflegesachleistungen für Tages-/Nachtpflege, Verhinderungs-/ und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel) bzw. berufliche Pflegende ausgekehrt. Pflegende Angehörige, die teils für ihren Angehörigen ihren Beruf aufgegeben haben, bekommen ansonsten KEINERLEI finanzielle Entlastung sondern müssen teils sogar die Krankenkassenbeiträge komplett selbst zahlen und werden bei Renteneintritt auf Sozialhilfe angewiesen sein.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Klaus Gill
Sehr geehrter Herr Gill,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.4.2021.
Selbstverständlich weiß ich, dass das Pflegegeld an die Pflegebedürftigen gezahlt wird, damit sie die Kosten ihrer Pflege besser bestreiten können.
In diesem Rahmen können sie dann auch pflegende Angehörige unterstützen.
Für detaillierte Fragen, Kritik oder Anregungen zum Thema Pflege, empfehle ich Ihnen sich im Sinne der Zuständigkeit direkt an meinen Ministerkollegen im Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister