Frage an Peter Altmaier von Klaus W. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Minister Altmaier,
am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft.
Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.
Diese Anlagen können einen sehr kostengünstigen Beitrag zur Energiewende und zur Energieversorgung überhaupt leisten, wenn sie auch nach dem Auslauf der Förderung weiter betrieben werden.
Wie stellen Sie den wirtschaftlichen, zumindest kostendeckenden, Weiterbetrieb auch kleinerer Altanlagen sicher?
Wie bringen Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung?
Ein Gruß aus Herrenberg
K. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4.12.2020.
Die EEG-Novelle 2021 legt die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Sie beinhaltet Verbesserungen zur Akzeptanz für den weiteren Ausbau, setzt starke Impulse für Innovationen, senkt die Förderkosten und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie. Für kleine und ausgeförderte Anlagen wurden Lösungen gefunden, um ihr Potenzial weiter zu nutzen und gegebenenfalls auch auszubauen und auszuweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister