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Frage von Konrad D. •

Frage an Peter Altmaier von Konrad D. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Am 18.12.2020 soll über den derzeitigen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur EEG-Novelle 2021 und damit auch über den Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen entschieden werden, deren EEG-Vergütung am 31.12.2020 nach 20 Jahren ausläuft. Laut „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ sind davon bis Ende 2023 ca. 65 MW bzw. rd. 13.700 Anlagen betroffen.

Wie können Sie die in der EEG-Novelle vorgesehenen Bestimmungen für den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen mit den Pariser Klimaschutzzielen in Übereinstimmung bringen? Zum Erreichen der Klimaziele, insbesondere des 1,5 Grad-Zieles, ist der Erhalt und weitere schnelle Ausbau von Sonnen- und Windenergieanlagen dringend erforderlich. Der wirtschaftliche Weiterbetrieb kleinerer Altanlagen unter 7 kWp ist mit der vorgesehenen Novelle aber nicht mehr möglich. Wie wollen Sie diesen Widerspruch erklären bzw. auflösen?

Mit freundlichen Grüßen

Konrad Herz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3.12.2020.

Die EEG-Novelle 2021 legt die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Sie beinhaltet Verbesserungen zur Akzeptanz für den weiteren Ausbau, setzt starke Impulse für Innovationen, senkt die Förderkosten und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie. Für kleine und ausgeförderte Anlagen werden derzeit Lösungen gesucht, um ihr Potenzial weiter zu nutzen und gegebenenfalls auch auszubauen und auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB
Bundesminister