Frage an Peter Altmaier von Bernd D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Altmaier,
ich betreibe seit 1995 eine 150kW Windkraftanlage (WKA) mit 50 Bürgern aus Schwerte und Umgebung in Form einer GbR.
Diese WKA muss nun zum 31.12.20 abgeschaltet und im nächsten Jahr abgerüstet werden, obwohl sie voll funktionsfähig ist und zumindest in den letzten 5 Jahren störungsfrei betrieben wurde.
Dies geschieht aufgrund der im Jahre 2000 beschlossenen EEG-Novelle, die die Vergütung aus dem EEG nur bis zum 31.12.2020 regelt. Mit den nun angebotenen 2ct aus der Direktvermarktung (drei Anbieter) können nicht einmal die Kosten so einer "kleine" WKA gedeckt werden.
Werden so die "Pioniere" der Windkraft nun abgestraft? Kann man mit dem Abbau aller alten Anlagen die Klimaziele der Regierung (Koalitionsvertrag= 65% regenerative Energie) überhaupt erreichen??
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Degwer
Geschäftsführer (ehrenamtlich)
Windkraft Schwerte GbR
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.12.2020.
Für die von Ihnen geschilderte Problematik wurden Lösungen gefunden, um zu erreichen, dass das Potenzial, das mit bestehenden Anlagen verbunden ist, weiter genutzt werden und gegebenenfalls auch ausgebaut und ausgeweitet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister