Frage an Peter Altmaier von Horst K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Altmaier,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der CDU um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.11.2020.
Basis meines Abstimmungsverhaltens ist die von Fachleuten bestätigte Faktenlage. Darüber hinaus bin ich meinem Gewissen und dem Auftrag meiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier, MdB
Bundesminister